Zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen säumiger Grundsteuerforderungen für das Grundstück Kirchtor 14a, Flst. Nr. 244/1, in Kaltennordheim von Herrn Akiba Maccabi Baruch (letzte bekannte Adresse Schopperstraße 59 in 07937 Zeulenroda-Triebes) ergeht mit heutigem Datum die Mahnung nach § 231 der Abgabenordnung.
Die Zustellung der Mahnung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, da sie auf andere Weise nicht ausführbar ist.
| Die Mahnung kann vom Betroffenen während der Geschäftszeiten | |
| Montag bis Freitag | 08.30 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.30 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 13.30 - 18.00 Uhr |
|
|
| in der | Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ Wilhelm-Külz-Platz 2 36452 Kaltennordheim Zimmer 19 im 1. Obergeschoss |
| nach vorheriger telefonischer Anmeldung in Empfang genommen werden. | |
Sie gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung 1 Monat vergangen ist. (§ 15 Abs. 3 Satz 1 ThürVwZVG)
Kaltennordheim, 04.09.2023
gez. Erik Thürmer
Bürgermeister