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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 8/2023
Stadt Kaltennordheim
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öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung

Öffentliche Zustellung gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG)

Zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen säumiger Grundsteuerforderungen für das Grundstück Kirchtor 14a, Flst. Nr. 244/1, in Kaltennordheim von Herrn Akiba Maccabi Baruch (letzte bekannte Adresse Schopperstraße 59 in 07937 Zeulenroda-Triebes) ergeht mit heutigem Datum die Mahnung nach § 231 der Abgabenordnung.

Die Zustellung der Mahnung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, da sie auf andere Weise nicht ausführbar ist.

Die Mahnung kann vom Betroffenen während der Geschäftszeiten

Montag bis Freitag

08.30 bis 12.00 Uhr

Dienstag

13.30 - 16.00 Uhr

Donnerstag

13.30 - 18.00 Uhr

in der

Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“

Wilhelm-Külz-Platz 2

36452 Kaltennordheim

Zimmer 19 im 1. Obergeschoss

nach vorheriger telefonischer Anmeldung in Empfang genommen werden.

Sie gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung 1 Monat vergangen ist. (§ 15 Abs. 3 Satz 1 ThürVwZVG)

Kaltennordheim, 04.09.2023

gez. Erik Thürmer

Bürgermeister