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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 8/2024
Gemeinde Oberweid
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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Oberweid vom 11.09.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberweid beschließt die Ausschreibung „Abbruch der ehemaligen Kettenfabrik“ auf Grundlage des § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufzuheben.

Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, einen Auftrag zur Prüfung (sofern erforderlich- Neuerstellung) des Leistungsverzeichnisses für genanntes Projekt an ein geeignetes Planungsbüro zu vergeben. Vorgeschlagen wird das Bauplanungsbüro Sonja Baumann, Sülzfeld, da man mit diesem Büro auch bereits bzgl. einer Grobkostenschätzung für den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Kontakt getreten ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Leistungen zum Abbruch der ehem. Kettenfabrik unverzüglich nach Erhalt des geprüften (ggf. neu erstellten) LV´s auszuschreiben.

Aufhebung der Ausschreibung „Dachdeckerarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus“: Der Gemeinderat beschließt gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A die Aufhebung der Ausschreibung. Gleichwohl beschließt der Gemeinderat die Ausschreibung mit geändertem Leistungsverzeichnis erneut zu veröffentlichen.

Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Dachdeckerarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus, nach erfolgter Ausschreibung und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Der Gemeinderat Oberweid beschließt das gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum An-und Umbau des Wohnhauses auf dem Flurstück Nr. 423/13 in der Flur 3 der Gemarkung Oberweid zu erteilen.

Der Gemeinderat Oberweid beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum Neubau einer Unterstellhalle für Geräte auf dem Flurstück Nr. 4143/2 in der Flur 12 der Gemarkung Oberweid.