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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Stadt Kaltennordheim
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Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates Kaltennordheim vom 16.09.2025

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Fenster- und Außentürelemente im Haus der Vereine Fischbach an die Tischlerei Lampert GmbH & Co. KG aus Kaltennordheim, mit einem Angebotspreis i. H. v. 10.253,04 € brutto, zu vergeben.

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für den Innenausbau im Haus der Vereine Fischbach an die Firma Kaddatz aus Bad Salzungen, mit einem Angebotspreis i. H. v. 99.669,55 € brutto, zu vergeben.

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Estricharbeiten im Haus der Vereine Fischbach an die Firma Abel Estriche GmbH aus Eiterfeld-Wölf, mit einem Angebotspreis i. H. v. 9.727,06 € brutto, zu vergeben.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten im Haus der Vereine Fischbach an die Firma Fußböden Fleischmann GmbH, 96129 Strullendorf, mit einem Angebotspreis i. H. v. 13.109,28 € brutto, zu vergeben.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Auftrag für die Fliesenlegerarbeiten im Haus der Vereine Fischbach an die Firma Fliesen Wagner GmbH, 36452 Kaltennordheim, mit einem Angebotspreis i. H. v. 11.614,57 € brutto, zu vergeben.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Auftrag für die Tischlerarbeiten im Haus der Vereine Fischbach an die Tischlerei Lampert GmbH & Co.KG, 36452 Kaltennordheim, mit einem Angebotspreis i. H. v. 5.878,60 € brutto, zu vergeben.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Metallbauarbeiten (Stahltreppe und Liftanlage) nach erneuter Ausschreibung, Prüfung und Wertung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Außenanlagen der Kita Klings, nach Prüfung und Wertung der Angebote, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, das Grundstück Flurstück Nr. 2766 (Größe: 650 m²) in der Gemarkung Kaltensundheim an Herrn Jens Kämmer, Knottenberg 14 in 36452 Kaltennordheim, zu einem Preis von 14,00 €/m² (Verkaufspreis: 9.100 €) zu veräußern. Der Erschließungsvertrag für eine Erschließung über die Stichstraße (Teilfläche Flurstück Nr. 2823) durch Herrn Jens Kämmer ist abzuschließen.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, das Grundstück Flurstück Nrn. 2808 (Größe: 818 m²) und 2809 (Größe: 83 m²) in der Gemarkung Kaltensundheim an Herrn Daniel Möllerhenn, Am Graswald 47 aus 36452 Kaltennordheim zu einem Preis von 14,00 €/m² zu veräußern. Somit ergibt sich ein Gesamtverkaufspreis in Höhe von 12.614 €. Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist abzuschließen.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Abschluss des Erschließungsvertrags „Am Graswald“ für die Grundstücke Flurstück Nrn. 2763, 2764, 2765, 2808, 2809, 2010 und 2011 in der Gemarkung Kaltensundheim mit Herrn Daniel Möllerhenn aus 36452 Kaltennordheim, Herrn Jens Kämmer aus 36452 Kaltennordheim, den Eheleuten Christina und Sebastian Schmuck aus 36452 Kaltennordheim und der Stadt Kaltennordheim als Grundstückseigentümer.

Die Änderungswünsche hinsichtlich interner Regelungen der Erschließungsgemeinschaft und ein Rückkaufsrecht der Stadt Kaltennordheim sind vor Vertragsabschluss entsprechend einzuarbeiten.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Aufhebung des Beschlusses SR 70-2024 vom 07.07.2025 zur 1. Änderungssatzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt Kaltennordheim.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Aufhebungssatzung zur Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt Kaltennordheim (Marktsatzung) in vorliegender Form.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Erlass der Marktordnung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Kaltennordheim.

Bauvoranfrage Neubau Zahnarztpraxis mit Dentallabor und Wohngebäude, Gem. Kaltennordheim Fl. 5, Flst. 4351/2, 963/3: Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB/ § 75 (1) ThürBO. Ferner wird den beantragten Befreiungsanträgen nach § 31 (2) BauGB in Bezug auf die Anzahl der Vollgeschosse, die Geschossflächenzahl sowie die Dachform zugestimmt.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Satzung zur Aufhebung der Verpflegungsgebührensatzungen für die Kindertageseinrichtungen Kaltennordheim und Kaltenlengsfeld in vorliegender Form.

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Kaltennordheim in vorliegender Form.

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Entgeltordnung für die Nutzung von Werkstatt- und Servicedienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Kaltennordheim durch Dritte.