Aufgrund des § 80 (4) ThürKO sind die festgestellten Jahresrechnungen 2018 - 2021 öffentlich bekanntzumachen.
Diese liegen zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 20.10.2025 bis zum 04.11.2025
während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ im Rathaus der Stadt Kaltennordheim, Wilhelm-Külz-Platz 2, Zimmer 16, öffentlich aus.
Zur Einsichtnahme liegen
| - | die geprüften Jahresrechnungen mit ihren Anlagen für die Jahre 2018 - 2021 der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, |
| - | der Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen 2018 – 2021 und die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden bzw. des Beigeordneten der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ |
| - | die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen |
vor.
Kaltennordheim, den 17.10.2025
gez. E. Thürmer
Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“