Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.001.600 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.732.800 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 1.833.000 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 6
Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 58 ThürKO zur Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 10.000,00 € im Einzelfall festgesetzt.
Mehrausgaben mit einem Volumen von über 10.000,00 € bis einschließlich 20.000,00 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss und darüber hinaus vom Stadtrat zu beschließen.
Nachrichtlich
§ 7
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind gemäß der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Kaltennordheim wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 271 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 480 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
Die rechtsbegründende Bekanntmachung der Hebesatzsatzung erfolgte im Amtsblatt „Rhöner Nachrichten“ vom 23.05.2025.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Kaltennordheim, den 18.09.2025
Erik Thürmer
Bürgermeister — (Siegel)