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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Stadt Kaltennordheim
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Haushaltssatzung der Stadt Kaltennordheim (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird auf 1.833.000 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt der beigefügte Stellenplan.

§ 6

Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 58 ThürKO zur Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 10.000,00 € im Einzelfall festgesetzt.

Mehrausgaben mit einem Volumen von über 10.000,00 € bis einschließlich 20.000,00 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss und darüber hinaus vom Stadtrat zu beschließen.

Nachrichtlich

§ 7

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind gemäß der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Kaltennordheim wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

480 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

Die rechtsbegründende Bekanntmachung der Hebesatzsatzung erfolgte im Amtsblatt „Rhöner Nachrichten“ vom 23.05.2025.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Kaltennordheim, den 18.09.2025

Erik Thürmer

Bürgermeister  — (Siegel)