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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 9/2023
Stadt Kaltennordheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim hat in seiner Sitzung am 16.11.2020 mit Beschluss- Nr. SR075/2019 den

Einfachen Bebauungsplan “Alte Köhlerei”

in der Gemarkung Kaltennordheim

als Satzung beschlossen.

Der Fachdienst Bauaufsicht - Kreisplanung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat hierzu mit Bescheid vom 31.08.2023 Aktenzeichen: 07414-23-65 nach § 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung erteilt.

Entsprechend § 21 Abs. 1 ThürKO sind Satzungen auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön, Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim - OT Kaltensundheim während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Dienststunden:

Montag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr

13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch

8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr

13.30 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Der Bebauungsplan wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Kaltennordheim, 28.09.2023

Erik Thürmer

Bürgermeister