Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flurstück Nr. 605/1 in der Flur 5 der Gemarkung Klings zu erteilen. Ferner wird dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB in Bezug auf die Dachgestaltung (Neigung + Farbgebung) zugestimmt.
Der Bauausschuss der Stadt Kaltennordheim beschließt, zur Sicherung der Abstandsflächen zu Gunsten des Bauvorhabens auf dem Flurstückes Nr. 61/3 in der Flur 1 die Übernahme der Baulast auf das Flurstück Nr. 60 in der Flur 1 der Gemarkung Unterweid.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Berichtigung der Nutzungsart des Flurstückes Nr. 60 in der Flur 1 der Gemarkung Unterweid zu veranlassen.