Der Gemeinderat Erbenhausen beschließt auf Grundlage des § 35 Abs. 2 BauGB die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB bzw. § 75 Abs. 1 ThürBO zum Antrag auf Vorbescheid „Abriss des vorhandenen Gebäudes sowie Neubau einer 1-geschossigen Gemeinschaftsunterkunft“, Gem. Schafhausen, Fl. 3, Flst. 382/12.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen beschließt, der Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Nachtrag „Verkehrssicherung“ vom 08.10.2024, der Baubetrieb Nelitz GmbH, i. H. v. 14.811,51 € (brutto) zuzustimmen.
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Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben für den Ausbau der Bushaltestelle in der Reichenhäuser Straße in Erbenhausen in Höhe von insgesamt 35.000 €.
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Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben für die Maßnahme Neueinbau der Fenster im Dorfgemeinschaftshaus Erbenhausen in Höhe von ca. 3.200 €.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen beschließt die überplanmäßigen Ausgaben für das Bauvorhaben Erneuerung der Rampe am DGH Reichenhausen i. H. v. 6.000 €.
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