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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 9/2024
Stadt Kaltennordheim
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Veröffentlichungsvermerk

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.

Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.