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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"
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Amtliche Bekanntmachungen

Stellenausschreibung

Die Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“

hat ab 01.01.2026 eine Stelle als

Reinigungskraft (m/w/d)

für das Verwaltungsgebäude in Kaltensundheim mit einer

wöchentlichen Arbeitszeit von 12 Stunden zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

Reinigung der Innenräume des Verwaltungsgebäudes

Reinigung und Pflege der Außenanlagen des Verwaltungsgebäudes

Wir erwarten:

Zuverlässigkeit, Organisationgeschick sowie selbständige und sorgfältige Arbeitsweise

Engagement und Leistungsbereitschaft

Erfahrungen in der Gebäudereinigung sind wünschenswert

Wir bieten:

Arbeitszeiteinteilung nach Absprache

max. wöchentliche Arbeitszeit bei Teilzeit sind 12 Stunden

unbefristeter Arbeitsvertrag

Eingruppierung in Entgeltgruppe 1

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Betriebliche Altersvorsorge

Leistungsorientierte Vergütung nach TVöD (VKA)

jährliche Sonderzahlungen

Möglichkeit zum E-Bike Leasing

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Es sind in gleicher Weise Männer und Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Die Stadt Kaltennordheim gewährleistet die berufliche Gleichstellung der Geschlechter nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen werden bei vergleichbarer Qualifikation und Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Bitte senden Sie Ihre Kurzbewerbung (Lebenslauf) bis zum 07.12.2025 postalisch oder als PDF-Datei per Email an die

Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“

Personalverwaltung

Wilhelm-Külz-Platz 2

36452 Kaltennordheim

bewerbung@vghoherhoen.de

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt und Kosten die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß vernichtet.

Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.