Die Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“
hat ab 01.01.2026 eine Stelle als
für das Verwaltungsgebäude in Kaltensundheim mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von 12 Stunden zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
| • | Reinigung der Innenräume des Verwaltungsgebäudes |
| • | Reinigung und Pflege der Außenanlagen des Verwaltungsgebäudes |
Wir erwarten:
| • | Zuverlässigkeit, Organisationgeschick sowie selbständige und sorgfältige Arbeitsweise |
| • | Engagement und Leistungsbereitschaft |
| • | Erfahrungen in der Gebäudereinigung sind wünschenswert |
Wir bieten:
| • | Arbeitszeiteinteilung nach Absprache |
| • | max. wöchentliche Arbeitszeit bei Teilzeit sind 12 Stunden |
| • | unbefristeter Arbeitsvertrag |
| • | Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) |
| • | Betriebliche Altersvorsorge |
| • | Leistungsorientierte Vergütung nach TVöD (VKA) |
| • | jährliche Sonderzahlungen |
| • | Möglichkeit zum E-Bike Leasing |
| • | Vereinbarkeit von Familie und Beruf |
Es sind in gleicher Weise Männer und Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Die Stadt Kaltennordheim gewährleistet die berufliche Gleichstellung der Geschlechter nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen werden bei vergleichbarer Qualifikation und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Bitte senden Sie Ihre Kurzbewerbung (Lebenslauf) bis zum 07.12.2025 postalisch oder als PDF-Datei per Email an die
| Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ |
| Personalverwaltung |
| Wilhelm-Külz-Platz 2 |
| 36452 Kaltennordheim |
| bewerbung@vghoherhoen.de |
Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt und Kosten die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß vernichtet.
Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.