Auf der Grundlage der § 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim in seiner Sitzung am 16.09.2025 die folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt Kaltennordheim (Marktsatzung) beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt Kaltennordheim (Marktsatzung) vom 27.03.2025 werden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Aufhebungssatzung-Marktsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kaltennordheim, den 04.11.2025 — (Siegel)
gez. Erik Thürmer
Bürgermeister