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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Stadt Kaltennordheim
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Amtliche Bekanntmachungen

Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Regelung des Marktwesens

für die Stadt Kaltennordheim

(Aufhebungssatzung-Marktsatzung)

Auf der Grundlage der § 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim in seiner Sitzung am 16.09.2025 die folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt Kaltennordheim (Marktsatzung) beschlossen:

§ 1

Aufhebung

Die Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt Kaltennordheim (Marktsatzung) vom 27.03.2025 werden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Aufhebungssatzung-Marktsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kaltennordheim, den 04.11.2025 — (Siegel)

gez. Erik Thürmer

Bürgermeister