Auf der Grundlage der § 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim in seiner Sitzung am 01.07.2025 die folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Stadt Kaltennordheim (Aufhebungssatzung-Marktgebührensatzung) beschlossen
§ 1
Aufhebung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Stadt Kaltennordheim (Marktgebührensatzung) vom 20.04.2010, sowie die entsprechende 1. Änderungssatzung vom 17.12.2012 werden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt:
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Aufhebungssatzung-Marktgebührensatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kaltennordheim, den 04.11.2025 — (Siegel)
gez. Erik Thürmer
Bürgermeister