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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Stadt Kaltennordheim
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Amtliche Bekanntmachungen

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen

in der Stadt Kaltennordheim

(Aufhebungssatzung-Marktgebührensatzung)

Auf der Grundlage der § 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim in seiner Sitzung am 01.07.2025 die folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Stadt Kaltennordheim (Aufhebungssatzung-Marktgebührensatzung) beschlossen

§ 1

Aufhebung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Stadt Kaltennordheim (Marktgebührensatzung) vom 20.04.2010, sowie die entsprechende 1. Änderungssatzung vom 17.12.2012 werden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt:

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Aufhebungssatzung-Marktgebührensatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kaltennordheim, den 04.11.2025 — (Siegel)

gez. Erik Thürmer

Bürgermeister