(Aufhebungssatzung -
Kindergarten - Verpflegungsgebührensatzungen)
Auf der Grundlage der § 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim in seiner Sitzung am 16.09.2025 die folgende Satzung zur Aufhebung der Verpflegungsgebührensatzungen für die Benutzung der Kindergartenküchen im Bereich der Stadt Kaltennordheim (Aufhebungssatzung-Kindergarten-Verpflegungsgebührensatzungen) beschlossen:
§ 1
Aufhebung
(1) Die Verpflegungsgebührensatzung für die Benutzung der Kindergartenküche in der Kindertageseinrichtung „Haus der Entdecker“ der Stadt Kaltennordheim vom 08.01.2015 wird mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
(2) Die Verpflegungsgebührensatzung für die Benutzung der Kindergartenküche in der Kindertageseinrichtung „Kaltenlengsfeld“ der Stadt Kaltennordheim vom 08.01.2015 wird mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 30.11.2025 in Kraft.
Kaltennordheim, den 04.11.2025 — (Siegel)
gez. Erik Thürmer
Bürgermeister