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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück
Ausgabe 1/2023
Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück
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Satzungen

Auslegung des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes der VG Kindelbrück vom 18.03.2010 und der 13. Fortschreibung für das Jahr 2023 vom 24.11.2022, entsprechend § 4 Abs. 5 Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG) vom 19.11.2008 in der jeweils gültigen Fassung

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kindelbrück hat in ihrer Sitzung am 18.03.2010 das Haushaltssicherungskonzept der VG Kindelbrück mit der Beschlussnummer 16-04-10-200 und die dreizehnte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für 2023 in der Sitzung am 24.11.2022 mit der Beschlussnummer 26-4-22-200, entsprechend § 4 Abs. 3 ThürKDG beschlossen.

Das Haushaltssicherungskonzept vom 18.03.2010 wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Sömmerda (Az. 6805.902.17-2010) vom 30.03.2010, rechtsaufsichtlich genehmigt. Die dreizehnte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für 2023 wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Sömmerda (Az. 902.16:6805/2023) vom 02.12.2022, rechtsaufsichtlich genehmigt.

Das genehmigte Haushaltssicherungskonzept ist gem. § 4 Abs. 5 ThürKDG bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums öffentlich zugänglich, worauf hiermit hingewiesen wird. Dies gilt auch für die genehmigten Fortschreibungen des Haushaltssicherungskonzepts entsprechend.

Das Haushaltssicherungskonzept und die 13. Fortschreibung können durch Jedermann in der

Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück

Vermögensverwaltung

Erdgeschoß Zimmer 0.5 / 0.6

Puschkinplatz 1

99638 Kindelbrück

bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes während der Dienststunden (Mo, Di, Mi, von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden.

Maik Eßer

Gemeinschaftsvorsitzender