Gemäß § 27 Abs. 1 und 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.73, geändert durch das Gesetz vom 14.12.1976 in der z.Z. gültigen Fassung wird hiermit für die in der Gemeinde Kindelbrück liegenden Grundstücke die Grundsteuer, die Steuer für die landwirtschaftlichen Betriebe und die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 auf die Beträge festgesetzt, die für das vorhergehende Kalenderjahr (2022) zu entrichten waren.
Die Abgabenpflichtigen werden gebeten, die Abgaben (Grundsteuer A, B und Hundesteuer) ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder bei Jahreszahlern zum 01.07. des Jahres) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid (für 2021) ergeben, auf das Konto der Gemeinde Kindelbrück zu entrichten.
Für die Abgabenpflichtigen treten mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid ergangen wäre.
Die Hebesätze für die 5 Ortsteile der Landgemeinde Kindelbrück stellen sich wie folgt dar:
Kindelbrück, Kannanwurf, Bilzingsleben und Frömmstedt:
Grundsteuer A: 295 %,
Grundsteuer B: 402 %,
Gewerbesteuer: 395 %
Hundesteuer:
| für den ersten Hund: | 25,00 € | |
| für den zweiten Hund: | 50,00 € | |
| für jeden weiteren Hund: | 100,00 € | |
| für gefährliche Hunde: | 450,00 € |
Ortsteil Riethgen:
Grundsteuer A: 271 %,
Grundsteuer B: 389 %,
Gewerbesteuer: 357 %,
Hundesteuer:
| für den ersten Hund: | 20,00 € |
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| für den zweiten Hund: | 30,00 € |
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| für jeden weiteren Hund: | 40,00 € |
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| für gefährliche Hunde: | 450,00 € |
|
Für den Ortsteil Riethgen werden nach Beschluss der Hebesatzsatzung die geänderten Abgaben-/Steuerbescheide an die Bürger zugestellt.
Bei auftretenden Fragen steht Ihnen die Abt. II - Vermögensverwaltung -Steuerwesen (Frau Kreyer, Telefon: 510-18) zu weiteren Informationen gern zur Verfügung.
Bankverbindung der Gemeinde:
Sparkasse Mittelthüringen
IBAN: DE12 8205 1000 0140 0108 82
BIC: HELADEF 1 WEM
gez.: Bürgermeister
Roman Zachar
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn für Ihr Grundstück ein maßgebender Einheitswert nicht festgestellt ist und auch nicht festzustellen war, bemisst sich die Grundsteuer nach der Wohnfläche bzw. nach der Nutzfläche (§ 42 Abs. 1 GrstG).
Sie sind gemäß § 44 GrstG dazu verpflichtet jährlich eine Steueranmeldung mit den Angaben zur Wohn- und Nutzfläche zu Beginn eines Kalenderjahres abzugeben.
Die nachfolgende „Erklärung zur vorhandenen Ersatzbemessung“ ist von jedem Grundstückseigentümer, dessen Grundstück vom Finanzamt noch nicht bewertet wurde, bis zum 31.05.2023 ausgefüllt an die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück zurück zu schicken.
Ungeachtet einer Baugenehmigungspflicht sind alle Baumaßnahmen (z.B. Einbau eines Bades, eines Innen-WC, einer zentralen Heizungsanlage sowie Anbauten, Ausbauten und Aufstockungen usw.) in die Steueranmeldung aufzunehmen.
Eine Eingruppierung in die Kategorie „Wohnungen die mit Bad, Innen-WC und Sammelheizung ausgestattet sind“ erfolgt dann, wenn alle 3 Voraussetzungen vorliegen.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Angaben nach besten Wissen und Gewissen zu machen (Mitwirkungspflicht - § 90 Abgabenordnung (AO). Die Gemeinde ist zur Überprüfung Ihrer Angaben und zur Änderung durch Erlass eines Grundsteuerbescheides bzw. im Falle der Nichtabgabe der Steueranmeldung zur Steuerschätzung (§ 162 AO) berechtigt.
Die Formulare zur „Erklärung der vorhandenen Ersatzbemessung“ erhalten Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück, Vermögensverwaltung/Kasse, Zimmer 0.3.
Berechnungsbeispiel für die Ortsteile Kindelbrück, Kannawurf, Bilzingsleben und Frömmstedt:
| Wohnfläche mit Bad, WC und Zentralheizung: | 120 m² |
| Hebesatz der Gemeinde: | 402 v.H. |
Grundsteuer je Quadratmeter Wohnfläche: 1,34 €/m² = 160,80 €
Anbau, Ausbau, Aufstockung: 30 m² Wohnfläche x 1,34 €/m² = 40,20 €
2 Garagen: 2 x 6,70 € = 13,40 €
Jährlich zu entrichtende Grundsteuer = 214,40 €
In der Angelegenheit steht die Vermögensverwaltung der VG Kindelbrück, Tel.Nr.: 036375/510-18 bei Rückfragen gern zur Verfügung.
Berechnungsbeispiel für den Ortsteil Riethgen:
| Wohnfläche mit Bad, WC und Zentralheizung: | 120 m² |
| Hebesatz der Gemeinde: | 389 v.H. |
Grundsteuer je Quadratmeter Wohnfläche: 1,29 €/m² = 154,80 €
Anbau, Ausbau, Aufstockung: 30 m² Wohnfläche x 1,29 €/m² = 38,70 €
2 Garagen: 2 x 6,45 € = 12,90 €
Jährlich zu entrichtende Grundsteuer = 206,40 €
In der Angelegenheit steht die Vermögensverwaltung der VG Kindelbrück, Tel.Nr.: 036375/510-18 bei Rückfragen gern zur Verfügung.
gez.: Bürgermeister
Roman Zachar