seit dem 01.01.2023 ist Riethgen ein Ortsteil der Landgemeinde Kindelbrück (ThürGNGG 2023) veröffentlicht im Gesetz und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 26 v. 20.12.2022.
Gleichzeitig tritt der Beschluss zur Straßenumbenennung in Kraft:
| - | Dorfstraße heißt | neu | „Dorfstraße Riethgen“ |
| - | Siedlung heißt | neu | „Obere Riethspitze“. |
Eine Änderung der Hausnummern bzw. der Postleitzahl wurde nicht vorgenommen.
Was müssen Sie tun bei der Änderung Straßennamen?
| • | gebührenfreie Adressänderung auf dem Personalausweis und Reisepass im Einwohnermeldeamt VG Kindelbrück zu den Sprechzeiten | |
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| Dienstag, Donnerstag, Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr und |
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| Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| • | Adressänderung auf der Zulassung der Kraftfahrzeuge beim Straßenverkehrsamt LRA Sömmerda (erst nach Adressänderung auf dem Personalausweis möglich) | |
| • | Änderung der Betriebsstättenanschrift als Gewerbetreibender (falls Gewerbe vorhanden ist) beim zuständigen Gewerbeamt Landratsamt Sömmerda | |
| • | Selbständige Angabe der neuen Anschrift bei privaten Partnern, wie z. B. Krankenversicherung, Banken und Sparkassen, Versicherungen, Arbeitgeber Strom-/Gas-/Telefonanbieter ectr. | |
| • | Abonnements jeglicher Art z.B. Zeitschriften | |
Von Amts wegen teilen wir die neuen Anschriften der Rentenversicherung, der GEZ und der Bundesfinanzverwaltung mit. Bei bestehenden mehreren Wohnungen erfolgt die Mitteilung über das Rückmeldeverfahren des Einwohnermeldeamtes.
Im Vorfeld erfolgte die Mitteilung der Änderungen ohne personenbezogene Daten an verschiedenen Stellen zur automatischen Umstellung. Sie müssen nichts weiter tun:
Sollten Sie Fragen zur Umstellung haben, können Sie sich gern an das Einwohnermeldeamt unserer Verwaltung 036375/51022 oder 51020 wenden. Unter www.vg-kindelbrueck.de (Startseite) steht diese Information ebenfalls bereit.
Ihr Einwohnermeldeamt