Aufgrund des § 19 Abs. 1 und § 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der letzten Änderung vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414, 415) und des § 2 der Thüringer Feuerwehrentschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) in der Fassung der letzten Änderung vom 13.10.2020 (GVBl. S. 543) hat der Gemeinderat Kindelbrück in seiner Sitzung am 19.12.2022, mit Beschluss-Nr. 221-17-22-213 den Erlass der folgenden Änderungssatzung beschlossen.
Artikel 1
Der § 2 - Höhe der Aufwandsentschädigung wird wie folgt geändert:
| 1.) | Im § 2 Abs. 3 Satz 1 wird die Aufzählung der Ortsteile „Bilzingsleben, Frömmstedt und Kannawurf“ um „Riethgen“ erweitert. |
| 2.) | Im § 2 Abs. 5 Satz 1 wird die Aufwandsentschädigung in Höhe von „50,00 €“ auf „80,00 €“ geändert. |
| 3.) | Im § 2 Abs. 5 wird der Satz 2 inclusive der Tabelle über die Zuschläge pro Fahrzeug gestrichen. |
| 4.) | Der § 2 Abs. 6 wird um folgenden Satz 5 erweitert: |
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| „Der Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr des Ortsteils Riethgen erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 €.“ |
Artikel 2
Die in dieser Satzung verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisher gültige Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde Riethgen vom 01.01.2001 mit ihren Änderungen außer Kraft.
Roman Zachar
Bürgermeister
Beschlossen am: 19.12.2022
Datum der Ausfertigung: 16.11.2022
Eingangsvermerk der
Rechtsaufsichtsbehörde: 09.01.2023
Rechtliche Unbedenklichkeitserklärung
durch Rechtsaufsicht vom: 09.01.2023
Az.: 092.6:131.240/68064
Bekanntmachungsvermerk:
Diese Satzung wurde gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Landgemeinde Kindelbrück, in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück, Jahrgang ….., Nr. …. vom ……. Seite …. veröffentlicht.
Bestätigt im Auftrag Maik Eßer
Gemeinschaftsvorsitzender der VG Kindelbrück