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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück
Ausgabe 1/2023
Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück
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Satzungen

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück für das Haushaltsjahr 2023

Die Gemeinschaftsversammlung hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19. November 2008, in der jeweils gültigen Fassung, die folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf

3.231.121 €

der Gesamtbetrag der

ordentlichen Aufwendungen auf

3.236.381 €

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

- 5.260 €

der Gesamtbetrag der

außerordentlichen Erträge auf

0 €

der Gesamtbetrag der

außerordentlichen Aufwendungen auf

0 €

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0 €

das Jahresergebnis vor Veränderung

des Sonderpostens für Belastungen

aus dem kommunalen Finanzausgleich

und vor Veränderung der Rücklage auf

- 5.260 €

die Einstellung in den Sonderposten

für Belastungen aus dem kommunalen

Finanzausgleich auf

0 €

die Entnahme aus dem Sonderposten

für Belastungen aus dem kommunalen

Finanzausgleich auf

0 €

die Einstellung in die

allgemeine Rücklage auf

0 €

die Entnahme aus der

allgemeinen Rücklage auf

0 €

die Einstellung in die

zweckgebundene Kapitalrücklage

0 €

die Entnahme aus der

zweckgebundenen Kapitalrücklage

250 €

die Einstellung in die

zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

0 €

die Entnahme aus der

zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

0 €

das Jahresergebnis auf

- 5.010 €

2. im Finanzplan

der Gesamtbetrag der

ordentlichen Einzahlungen auf

3.225.611 €

der Gesamtbetrag der

ordentlichen Auszahlungen auf

3.221.211 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

4.400 €

der Gesamtbetrag der

außerordentlichen Einzahlungen auf

0 €

der Gesamtbetrag der

außerordentlichen Auszahlungen auf

0 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 €

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen

4.400 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

9.600 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-9.600 €

der Gesamtbetrag der Einzahlung

aus Finanzierungstätigkeit auf

5.200 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

5.200 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln auf

0 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmittel auf

0 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln

0 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

3.225.611 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

3.230.811 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr

- 5.200 €

festgesetzt.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

537.000 Euro

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Umlagesätze

Die Umlage für die Mitgliedsgemeinden zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes wird auf 177,00 €/Einwohner auf der Grundlage des Finanzplanes festgesetzt.

Für die Gemeinden Riethgen, Griefstedt und Büchel wird für die Aufgabe der Abwasserentsorgung eine Umlage in Höhe von 38,45 €/Einwohner festgesetzt.

Aufgrund der Übertragung der Aufgabe der Kindertagesstätte von den Gemeinden an die VG zum 01.01.2011, wird hierfür eine Umlage von

4.925,9353 €/Kind festgesetzt.

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 15,575 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Haushaltsvorvorjahres beträgt

- 296.128,82 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12. des Haushaltsvorjahres

- 281.454,82 €

31.12. des Haushaltsjahres

- 286.714,82 €

§ 9

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Kindelbrück, den 24.11.2022

Maik Eßer

Gemeinschaftsvorsitzender — (Siegel)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den § 13 Abs. 4, § 14 Abs. 2, und § 16 Abs. 3 erforderlichen Genehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 6 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ThürKDG sind wie folgt erteilt:

Die Haushaltssatzung der VG Kindelbrück für das Jahr 2023 beschlossen in der Gemeinschaftsversammlung vom 24.11.2022 unter Beschluss-Nr.: 27-4-22-200 wird genehmigt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit vom 20.01.2023 bis 03.02.2023 zu den allgemeinen Geschäftsstunden in der Kämmerei - Zimmer 0.6 - in der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück aus.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 25 Abs.1 ThürKDG zur Verfügung gehalten wird.

Maik Eßer

Gemeinschaftsvorsitzender — (Siegel)