Die Gemeinschaftsversammlung hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19. November 2008, in der jeweils gültigen Fassung, die folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. im Ergebnisplan | ||
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| der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 3.231.121 € |
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| der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 3.236.381 € |
| Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen
| - 5.260 € | |
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| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0 € |
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| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 € |
| Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen
| 0 € | |
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| das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor Veränderung der Rücklage auf
| - 5.260 € | |
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| die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf | 0 € |
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| die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf | 0 € |
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| die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf | 0 € |
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| die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf | 0 € |
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| die Einstellung in die zweckgebundene Kapitalrücklage | 0 € |
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| die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage | 250 € |
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| die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf | 0 € |
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| die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf | 0 € |
| das Jahresergebnis auf
| - 5.010 € | |
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| 2. im Finanzplan | ||
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| der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf | 3.225.611 € |
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| der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf | 3.221.211 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
| 4.400 € | |
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| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 € |
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| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
| 0 € | |
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| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
| 4.400 € | |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.600 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
| -9.600 € | |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.200 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
| 5.200 € | |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf | 0 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmittel auf | 0 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln
| 0 € | |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 3.225.611 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 3.230.811 € |
| Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr
| - 5.200 € | |
festgesetzt.
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite
Investitionskredite werden nicht festgesetzt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
537.000 Euro
§ 5
Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.
§ 6
Umlagesätze
Die Umlage für die Mitgliedsgemeinden zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes wird auf 177,00 €/Einwohner auf der Grundlage des Finanzplanes festgesetzt.
Für die Gemeinden Riethgen, Griefstedt und Büchel wird für die Aufgabe der Abwasserentsorgung eine Umlage in Höhe von 38,45 €/Einwohner festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Aufgabe der Kindertagesstätte von den Gemeinden an die VG zum 01.01.2011, wird hierfür eine Umlage von
4.925,9353 €/Kind festgesetzt.
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 15,575 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Eigenkapital
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres beträgt
| - 296.128,82 € | |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum | ||
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| 31.12. des Haushaltsvorjahres | - 281.454,82 € |
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| 31.12. des Haushaltsjahres | - 286.714,82 € |
§ 9
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Kindelbrück, den 24.11.2022
Maik Eßer
Gemeinschaftsvorsitzender — (Siegel)
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den § 13 Abs. 4, § 14 Abs. 2, und § 16 Abs. 3 erforderlichen Genehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 6 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ThürKDG sind wie folgt erteilt:
Die Haushaltssatzung der VG Kindelbrück für das Jahr 2023 beschlossen in der Gemeinschaftsversammlung vom 24.11.2022 unter Beschluss-Nr.: 27-4-22-200 wird genehmigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit vom 20.01.2023 bis 03.02.2023 zu den allgemeinen Geschäftsstunden in der Kämmerei - Zimmer 0.6 - in der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück aus.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 25 Abs.1 ThürKDG zur Verfügung gehalten wird.
Maik Eßer
Gemeinschaftsvorsitzender — (Siegel)