| 1. | Mit Beschluss vom 24.11.2022 hat die Gemeinschaftsversammlung der VG Kindelbrück die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 festgestellt. |
| 2. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2019, der mit einer Bilanzsumme von 645.795,46 EUR und einem Jahresergebnis in Höhe von -71.273,62 EUR sowie dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 149.919,51 EUR abschließt, wurde festgestellt und beschlossen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der mit einer Bilanzsumme von 736.418,47 EUR und einem Jahresergebnis in Höhe von -55.928,27 EUR sowie dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von -18.739,42 EUR abschließt, wurde festgestellt und beschlossen. |
| 3. | Die festgestellten Jahresergebnisse wurden auf neue Rechnung vorgetragen. |
| 4. | Mit Beschluss vom 24.11.2022 hat die Gemeinschaftsversammlung der VG Kindelbrück dem Gemeinschaftsvorsitzenden auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.03.2022 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 erteilt. |
| 5. | Die festgestellten Jahresabschlüsse 2019 und 2020 wurden gemäß § 25 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorgelegt. |
| 6. | Nach Feststellung der Jahresabschlüsse werden die Ergebnisrechnungen, die Finanzrechnungen und die Bilanzen öffentlich bekannt im Amtsblatt der VG Kindelbrück bekannt gemacht. |
Auslegungshinweis
Die festgestellten Jahresabschlüsse mit ihren Anlagen und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes der VG Kindelbrück für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 liegen zur Einsichtnahme für 2 Wochen gemäß § 25 Abs. 2 ThürKDG in der Zeit vom
20.01.2023 bis 03.02.2023
öffentlich während der allgemeinen Geschäftsstunden bei der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück, Puschkinplatz 1, Zimmer 0.6 in der Kämmerei aus und stehen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Kindelbrück, den 20.01.2023
Maik Eßer, Gemeinschaftsvorsitzender