Aufgrund der §§ 46 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), in Verbindung mit § 23 des Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201), der Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO -), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. August 2023 (GVBl. S. 264) hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft am 21.12.2023 den Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Bekanntmachungssatzung beschlossen:
Artikel 1
| 1. | Im „§ 1 Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück“ erhält der Absatz 1 folgende neu Fassung: |
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| „(1) Die Satzungen der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück werden ausschließlich, durch eine elektronische Ausgabe der jeweiligen Satzung öffentlich bekanntgemacht, indem sie auf der folgenden Internetseite bereitgestellt werden |
| https://www.vg-kindelbrueck.de/buerger-verwaltung/verwaltung/satzungen/satzungen-vg/ | |
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| und der Bereitstellungstag angegeben wird. Der Bereitstellungstag ist der Tag, an dem die Satzung erstmals im Internet, in einem ständig, dauerhaft verfügbaren und lesbaren Format frei zugänglich bereitgestellt wird. Ab dem Bereitstellungstag können die Satzungen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft kostenfrei eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck dort erhältlich.“ |
| 2. | Im „§ 1 Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück“ Absatz 2 wird das Wort „Bekanntmachung“ durch das Wort „Satzung“ ersetzt. |
| 3. | Im „§ 5 Vollzug der Bekanntmachung“ erhält der erste Satz folgende neue Fassung: |
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| „Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen ist mit Ablauf des auf der Internetseite für die jeweilige Satzung angegebene Bereitstellungstages vollzogen.“ |
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung trifft am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Maik Eßer
Gemeinschaftsvorsitzender — Siegel
Beschlossen am 21.12.2023
Datum d. Ausfertigung: 17.01.2024
Eingangsvermerk der
Rechtsaufsichtsbehörde: 16.01.2024
Az KomA 31.03:6805
rechtliche Unbedenklichkeitserklärung
durch Rechtsaufsicht vom: 16.01.2024
Az KomA 31.03:6805
Hinweis:
Mit Bekanntmachung der Satzung wird gleichzeitig auf die Heilung von Verfahrens- und Formvorschriftenverletzungen gem. § 21 Abs. 4 und 5 Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993 i.d.F.v. 28.01.2003 (GVBl S. 41) i.d.g.F. hingewiesen.
Bekanntmachungsvermerk:
Diese Satzung wurde in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück vom XX.XX.2024, Nr.:1, Jahrgang XX, Seite X veröffentlicht.