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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück
Ausgabe 1/2024
Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück
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Bekanntmachungen



Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren nach § 1 Abs. 1 Thüringer Schiedsstellengesetz, benötigt die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück eine Schiedsstelle sowie einen Stellvertreter.

Das Amt der Schiedsperson ist ein Ehrenamt und wird auf die Dauer von 5 Jahren besetzt. Zweck einer Schiedsstelle ist es, Streitsachen in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten im Wege eines Vergleichs beizulegen.

Interessierte Bürger werden gebeten, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen und ihre Bereitschaft zu erklären.

Um Vorsprache zu den jeweiligen Sprechzeiten in der Zentralverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück, Puschkinplatz 1, im Zimmer 1.1 Herr Eßer/Frau Jauch, wird gebeten.

Die Schiedsperson wird durch die Gemeinschaftsversammlung gewählt.

Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück

Maik Eßer

Gemeinschaftsvorsitzender