Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), hat der Gemeinderat der Landgemeinde Kindelbrück in der Sitzung am 27.11.2023 den Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landgemeinde Kindelbrück beschlossen:
Artikel 1
| 1. | Der bisherige § 2 erhält folgende Neufassung mit der Überschrift: |
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| „§ 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel |
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| (1) Das Wappen der Gemeinde Kindelbrück zeigt in Blau einen aufgerichteten nach rechtsschreitenden siebenfach von Silber über Rot geteilten Löwen. |
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| (2) Die Flagge der Gemeinde Kindelbrück ist im Verhältnis 1:2:1 rot-weiß-rot gespalten und trägt mittig das Gemeindewappen. |
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| (3) Das Dienstsiegel trägt die Umschrift, oben das Wort „Thüringen“ und unten die Worte „Gemeinde Kindelbrück“ in der Mitte zeigt es das unter Abs. 1 beschriebene Wappen.“ |
| 2. | Im „§ 17 Öffentliche Bekanntmachungen“ erhält der Absatz 1 folgende neu Fassung: |
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| „(1) Die Satzungen der Landgemeinde werden ausschließlich durch eine elektronische Ausgabe der jeweiligen Satzung öffentlich bekanntgemacht, indem sie auf der Internetseite |
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| bereitgestellt werden und der Bereitstellungstag angegeben wird. Ab dem Bereitstellungstag können die Satzungen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung (Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück, Puschkinplatz 1, 99638 Kindelbrück) kostenfrei eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.“ |
Artikel 2
Inkrafttreten / Neubekanntmachung / Sprachform
(1) Die in dieser Satzung zur Änderung Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
(2) Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(3) Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in der nach Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung neu bekannt zu machen.
Roman Zachar
Bürgermeister — Siegel
Beschlossen am: 27.11.2023
Datum d. Ausfertigung: 04.01.2024
Eingangsvermerk der
Rechtsaufsichtsbehörde: am 07.12.2023
rechtliche Unbedenklichkeitserklärung
durch Rechtsaufsicht vom: 27.12.2023
Az KomA: 020.051:68064
Hinweis:
Mit Bekanntmachung der Satzung wird gleichzeitig auf die Heilung von Verfahrens- und Formvorschriftenverletzungen gem. § 21 Abs. 4 und 5 Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993 i.d.g.F. hingewiesen.
Bekanntmachungsvermerk:
Diese Satzung wurde gemäß § 17 Abs. 1 der gültigen Hauptsatzung, in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück, Jahrgang 33, Nummer 1, vom XX.XX.2023 Seiten veröffentlicht.
Bestätigt im Auftrag Maik Eßer
Gemeinschaftsvorsitzender der VG Kindelbrück
Kindelbrück, den ...