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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück
Ausgabe 1/2024
Gemeinde Griefstedt
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Satzungen



Klarstellungssatzung für die Gemeinde Griefstedt

Satzungstext

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung (i.d.F.) der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert und § 19 Abs. 1 Satz 1, §§ 2 Abs. 1 und 2 und 21 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i.d.F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), hat der Gemeinderat der Gemeinde Griefstedt in der Sitzung am 08.11.2023 den Erlass der Klarstellungssatzung für die Gemeinde Griefstedt mit folgendem Inhalt beschlossen:

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

Die Grenzen für den „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ Griefstedt werden gemäß den in der beigefügten Karte (Maßstab 1:3.000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Die beigefügte Karte mit Stand vom 08.11.2023 ist Bestandteil der Satzung.

§ 2

Zulässigkeit von Vorhaben

Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB.

§ 3

Inkrafttreten / Außerkrafttreten

Diese Satzung der Gemeinde Griefstedt tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Norbert Mücke

Bürgermeister  — Siegel

Beschlossen am 08.11.2023

Datum d. Ausfertigung: 22.11.2023

Eingangsvermerk der

Rechtsaufsichtsbehörde: 14.11.2023

rechtliche Unbedenklichkeitserklärung

und Genehmigung durch die

Rechtsaufsicht vom: 22.11.2023

AZ: 092.6:621.64/68015

Hinweis:

Mit Bekanntmachung der Satzung wird gleichzeitig auf die Heilung von Verfahrens- und Formvorschriftenverletzungen gem. § 21 Abs. 4 und 5 der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBl S. 41) in der gültigen Fassung vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) hingewiesen.

Bekanntmachungsvermerk:

Diese Satzung wird am 24.11.2023 an der in § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Griefstedt festgelegten Verkündungstafel für den Zeitraum vom 25.11.2023 bis 01.12.2023 angeschlagen.

Ausgehängt am 24.11.2023

im Auftrag Maik Eßer

Gemeinschaftsvorsitzender der VG Kindelbrück

Abgenommen am 07.12.2023

im Auftrag Maik Eßer

Gemeinschaftsvorsitzender der VG Kindelbrück

Diese Satzung wurde in dem für amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Griefstedt - bestimmten Teil des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück vom ... 2023, Nr.: ..., Jahrgang ... Seite ... bis ... nachrichtlich veröffentlicht.