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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück
Ausgabe 1/2024
Gemeinde Griefstedt
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Satzungen

Die Klarstellungssatzung für die Gemeinde Griefstedt mit dem Text, den Plänen und den Erklärungen kann durch Jedermann in der

Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück

Zentralverwaltung

1. Obergeschoß Zimmer 1.1

Puschkinplatz 1

99638 Kindelbrück

während der Dienststunden (Mo, Mi, Di von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden.

Im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der Klarstellungssatzung für die Gemeinde Griefstedt wird auf nachfolgende Bestimmungen des Baugesetzbuches hingewiesen:

Baugesetzbuch (BauGB) § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans

(1) Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung.

(2) Bebauungspläne nach § 8 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. § 6 Absatz 2 und 4 ist entsprechend anzuwenden.

(3) Die Erteilung der Genehmigung oder, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ist ortsüblich bekannt zu machen.

Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

Mit dieser Bekanntmachung wird darauf hinzuweisen, wo die Klarstellungssatzung für die Gemeinde Griefstedt eingesehen werden kann - siehe oben.

Ausgehängt am 24.11.2023

im Auftrag Maik Eßer

Gemeinschaftsvorsitzender der VG Kindelbrück

Abgenommen am 07.12.2023

im Auftrag Maik Eßer

Gemeinschaftsvorsitzender der VG Kindelbrück