Gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 Thüringer Straßengesetz vom 07.05.1993 (GVBl. S.273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBI. S. 489), ist es erforderlich, nachfolgend aufgeführten Weg in der Gemarkung Bilzingsleben zu widmen:
Die Strecke vom Abzweig „Alte Frömmstedter Straße“/landwirtschaftlicher Weg Richtung Frömmstedt, über die Kreuzung „Weg in die Steinzeit“ Richtung Kindelbrück/Radweg Richtung Bilzingsleben (Hohenborn) bis hin zur Ausgrabungsstätte Steinrinne (Flur 6 Flurstücke 145, Teilfläche 276, 281, Teilfläche 308/2) hat eine hohe touristische Verkehrsbedeutung und wird somit als sonstige öffentliche Straße gewidmet.
Die Straße ist für den touristischen und archäologisch bzw. wissenschaftlich interessierten Verkehr der Ausgrabungsstätte Steinrinne, inklusive Wander- und Radverkehr, als auch für den landwirtschaftlichen Verkehr im gekennzeichneten Abschnitt freigegeben.
Die Teilstrecke der Straße befindet sich in der Baulast der Gemeinde Kindelbrück auf einer Länge von 1.075 m.
Der Straßenname wird auf „Zur Steinrinne“ festgelegt.
Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück, Puschkinplatz 1, 99638 Kindelbrück eingesehen werden.
Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben und wirksam geworden.
Kindelbrück, den 06.10.2023
gez. Roman Zachar
Bürgermeister