Der Gemeinderat hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19. November 2008, in der jeweils gültigen Fassung, die folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnisplan
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| der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 6.457.912 € |
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| der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 5.231.531 € |
| Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen | 1.226.381 € | |
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| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0 € |
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| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 60 € |
| Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen
| - 60 € | |
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| das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor Veränderung der Rücklage auf | 1.226.321 € |
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| die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf | 0 € |
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| die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf | 0 € |
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| die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf | 0 € |
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| die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf | 0 € |
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| die Einstellung in die zweckgebundene Kapitalrücklage | 0 € |
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| die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage | 0 € |
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| die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf | 35.000 € |
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| die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf | 0 € |
| das Jahresergebnis auf
| 1.191.321 € | |
2. im Finanzplan
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| der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf | 5.818.896 € |
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| der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf | 4.627.255 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
| 1.191.641 € | |
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| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 € |
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| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf | 60 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
| - 60 € | |
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| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
| 1.191.581 € | |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.004.695 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.769.788 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
| -765.093 € | |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 426.488 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
| - 426.488 € | |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf | 2.450 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmittel auf | 2.450 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln
| 0 € | |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 6.826.041 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 6.559.153 € |
| Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr
| 266.888 € | |
festgesetzt.
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne Umschuldung) erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinsliche Kredite auf | 0 € |
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
2.316.125,00 Euro.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
960.000 Euro.
§ 5
Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen
a und b) Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.
c) Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt für
- | Sondervermögen „Kommunale Gebäudewirtschaft Kindelbrück | 50.000 Euro |
§ 6
Abgabensätze der Gemeinde und
der Sondervermögen mit Sonderrechnung
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer | ||
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| - | Grundsteuer A | 295 v.H. |
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| - | Grundsteuer B | 402 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,538 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Eigenkapital
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres beträgt
| 15.837.535,90 € | |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum | ||
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| 31.12. des Haushaltsvorjahres | 16.689.325,94 € |
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| 31.12. des Haushaltsjahres | 18.826.618,40 € |
§ 9
Budget der Ortschaft
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Ortschaften ein Budget von 11,44 Euro je Einwohner in der Ortschaft zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsvorvorjahres.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Kindelbrück, den 27.03.2023
Roman Zachar
Bürgermeister — (Siegel)
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den § 13 Abs. 4, § 14 Abs. 2, und § 16 Abs. 2 erforderlichen Genehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 6 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ThürKDG sind wie folgt erteilt:
Gegen die vom Gemeinderat Kindelbrück am 27.03.2023 unter der Beschlussnummer 227-18-23-213 beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Kindelbrück für das Haushaltsjahr 2023 werden keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit vom 20.10.2023 bis 06.11.2023 zu den allgemeinen Geschäftsstunden in der Kämmerei - Zimmer 0.6 - in der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück aus.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 25 Abs.1 ThürKDG zur Verfügung gehalten wird.
Roman Zachar
Bürgermeister — (Siegel)