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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück
Ausgabe 3/2023
Landgemeinde Kindelbrück
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Satzungen



Haushaltssatzung der Gemeinde Kindelbrück für das Haushaltsjahr 2023

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19. November 2008, in der jeweils gültigen Fassung, die folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf

6.457.912 €

der Gesamtbetrag der

ordentlichen Aufwendungen auf

5.231.531 €

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

1.226.381 €

 — 

der Gesamtbetrag der

außerordentlichen Erträge auf

0 €

der Gesamtbetrag der

außerordentlichen Aufwendungen auf

60 €

Saldo der außerordentlichen Erträge

und Aufwendungen

- 60 €

 — 

das Jahresergebnis vor Veränderung

des Sonderpostens

für Belastungen aus dem kommunalen

Finanzausgleich

und vor Veränderung der Rücklage auf

1.226.321 €

die Einstellung in den Sonderposten

für Belastungen aus dem kommunalen

Finanzausgleich auf

0 €

die Entnahme aus dem Sonderposten

für Belastungen aus dem kommunalen

Finanzausgleich auf

0 €

die Einstellung in die

allgemeine Rücklage auf

0 €

die Entnahme aus der

allgemeinen Rücklage auf

0 €

die Einstellung in die

zweckgebundene Kapitalrücklage

0 €

die Entnahme aus der

zweckgebundenen Kapitalrücklage

0 €

die Einstellung in die

zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

35.000 €

die Entnahme aus der

zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

0 €

das Jahresergebnis auf

1.191.321 €

2. im Finanzplan

der Gesamtbetrag der

ordentlichen Einzahlungen auf

5.818.896 €

der Gesamtbetrag der

ordentlichen Auszahlungen auf

4.627.255 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

1.191.641 €

der Gesamtbetrag der

außerordentlichen Einzahlungen auf

0 €

der Gesamtbetrag der

außerordentlichen Auszahlungen auf

60 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

- 60 €

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen

1.191.581 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

1.004.695 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

1.769.788 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-765.093 €

der Gesamtbetrag der Einzahlung

aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

426.488 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

- 426.488 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln auf

2.450 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmittel auf

2.450 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln

0 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

6.826.041 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

6.559.153 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr

266.888 €

festgesetzt.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne Umschuldung) erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinsliche Kredite auf

0 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

2.316.125,00 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

960.000 Euro.

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen

a und b) Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

c) Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt für

-

Sondervermögen „Kommunale

Gebäudewirtschaft Kindelbrück

50.000 Euro

§ 6

Abgabensätze der Gemeinde und

der Sondervermögen mit Sonderrechnung

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

-

Grundsteuer A

295 v.H.

-

Grundsteuer B

402 v.H.

b)

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,538 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Haushaltsvorvorjahres beträgt

15.837.535,90 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

beträgt zum

31.12. des Haushaltsvorjahres

16.689.325,94 €

31.12. des Haushaltsjahres

18.826.618,40 €

§ 9

Budget der Ortschaft

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Ortschaften ein Budget von 11,44 Euro je Einwohner in der Ortschaft zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsvorvorjahres.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Kindelbrück, den 27.03.2023

Roman Zachar

Bürgermeister — (Siegel)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den § 13 Abs. 4, § 14 Abs. 2, und § 16 Abs. 2 erforderlichen Genehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 6 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ThürKDG sind wie folgt erteilt:

Gegen die vom Gemeinderat Kindelbrück am 27.03.2023 unter der Beschlussnummer 227-18-23-213 beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Kindelbrück für das Haushaltsjahr 2023 werden keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit vom 20.10.2023 bis 06.11.2023 zu den allgemeinen Geschäftsstunden in der Kämmerei - Zimmer 0.6 - in der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück aus.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 25 Abs.1 ThürKDG zur Verfügung gehalten wird.

Roman Zachar

Bürgermeister — (Siegel)