Die Gemeinde Kindelbrück beabsichtigt folgendes Grundstück zu veräußern:
Objekt
Grundstück „Bauhofsgelände Speyersgasse“ in Kannawurf
| Grundstücksangaben | |||
| Flurstücke: | Gemarkung Kannawurf, Flur 8, Flurstück 5/17, 740 m² Gemarkung Kannawurf, Flur 8, Flurstück 5/24, 88 m² | ||
| Gesamtgröße: | 828 m² | ||
| Adresse | Speyersgasse 49, 99638 Kindelbrück OT Kannawurf | ||
| Beschreibung: | Das Objekt liegt am südlichen Ortsrand Kannawurfs nahe der Brücke über die Wipper. In der Umgebung liegen hauptsächlich Wohngebäude von Anliegern. Eine Anbindung an die B 86 ist über Gemeindestraßen gegeben. Die Grundstücksfläche hat einen rechteckigen länglichen Zuschnitt mit einer Nebenfläche im nördlichen Bereich und dem Straßenzugang anliegend im Westen. | ||
| Bebauung: | Auf dem Grundstück befindet sich noch ein Nebengebäude in Form einer Garage. | ||
| Erschließung: | Das Grundstück ist erschlossen - öffentliche Ver- und Entsorgungsnetze für Trinkwasser, Elektrizität, Abwasser und Telekommunikation - liegen an. | ||
| Dienstbarkeiten: | Keine | ||
| Nutzungsverträge: | Zwei Pachtverträge zur Gartennutzung betreffen das Grundstück (insgesamt 355 m² verpachtet), welche sich automatisch im 1-jährigen Rhythmus verlängern. Die Verträge enthalten jedoch eine Klausel zur Kündigung bei Eigenbedarf zur sofortigen Beendigung bei Bedarf. | ||
| Ausschreibungs- bedingungen: | 1. | Das Mindestgebot beträgt 22.500,00 €. | |
| 2. | Das Grundstück wird zu Zwecken der Wohnbebauung ausgeschrieben. Nach Veräußerung ist innerhalb von 3 Jahren eine Bebauung mit mindestens einem Einfamilienhaus zu realisieren. Vorgaben zur Gestaltung werden nicht gegeben. Zusätzlich wird ein Veräußerungsverbot des Grundstücks für 5 Jahre festgelegt, um Spekulationsverkäufe auszuschließen. Wird gegen diese Bedingungen verstoßen, fällt das Grundstück wieder an die Gemeinde als Veräußerer zurück. | |
| 3. | Die Gemeinde haftet nicht für die Durchführbarkeit eines geplanten Bauvorhabens. Dieses ist im Vorfeld durch den Bauherrn oder einem durch ihn beauftragten Architekten/Planer zu prüfen und unter Umständen eine Bauvoranfrage bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Sömmerda zu stellen. | |
| 4. | Die Gemeinde Kindelbrück behält sich vor, von einem Verkauf der Liegenschaft abzusehen oder sie erneut anzubieten. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. | |
| 5. | Alle bestehenden Leitungsrechte für die umgebenden Flurstücke, falls vorhanden, sind beizubehalten und der Zugang für diese zu sichern. | |
| 6. | Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägt der Erwerber. | |
| 7. | Bei Bedarf ist auf Verlangen der Gemeinde zur Sicherheit von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zur | |
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| - | Dauer der Geschäftsverbindung |
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| - | allgemeinen Beurteilung |
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| - | Kreditbeurteilung einzureichen. |
| 8. | Die Gemeinde Kindelbrück kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes verlangen. | |
Angebotsabgabe
Interessenten werden gebeten, schriftliche Gebote im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Grundstück Bauhof Speyersgasse“ bis zum 27.11.2023, 12.00 Uhr (Posteingang) an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Kindelbrück
c/o Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück
Puschkinplatz 1
99638 Kindelbrück
Angebote, die nach der o. g. Frist abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen
Eine Besichtigung des Grundstücks, Einsichtnahme in die Bewertungsunterlagen oder Informationsabfragen sind nach vorheriger schriftlicher (E-Mail: t.meister@vg-kindelbrueck.de) oder telefonischer Terminvereinbarung (Tel.: 036375 51025) möglich.
Für den Inhalt und die Richtigkeit der obigen Angaben wird keine Haftung übernommen.
gez. Roman Zachar
Bürgermeister Gemeinde Kindelbrück