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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse

aus der öffentlichen Ratssitzung des Gemeinderates Elleben vom 14.12.2022

Beschluss-Tag: 14.12.2022

Beschluss-Nr.: 107 / 2022

Beschlussgegenstand:

Niederschrift der öffentlichen Sitzung Ratssitzung vom 22.09.2022

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag: 14.12.2022

Beschluss-Nr.: 108 / 2022

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2017

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2017 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 09.01.2023 bis 25.01.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Beschluss-Tag: 14.12.2022

Beschluss-Nr.: 109 / 2022

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2017 der Bürgermeisterin

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung der Bürgermeisterin an der Abstimmung, der Bürgermeisterin und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 14.12.2022

Beschluss-Nr.: 110 / 2022

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2017 des 1. Beigeordneten

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 14.12.2022

Beschluss-Nr.: 111 / 2022

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 09.01.2023 bis 25.01.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Beschluss-Tag: 14.12.2022

Beschluss-Nr.: 112 / 2022

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2018 der Bürgermeisterin

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung der Bürgermeisterin an der Abstimmung, der Bürgermeisterin und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 14.12.2022

Beschluss-Nr.: 113 / 2022

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2018 des 1. Beigeordneten

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 14.12.2022

Beschluss-Nr.: 114 / 2022

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2019 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 09.01.2023 bis 25.01.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Beschluss-Tag: 14.12.2022

Beschluss-Nr.: 115 / 2022

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2019 der Bürgermeisterin

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung der Bürgermeisterin an der Abstimmung, der Bürgermeisterin und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 14.12.2022

Beschluss-Nr.: 116 / 2022

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2019 des 1. Beigeordneten

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.