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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

vom 19.12.2022 (Ausfertigungsdatum)

Aufgrund der §§ 16 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) mit den §§ 52 Absatz 2 und 19 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg" folgende Satzung:

1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

Die Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, vom 12.11.2019, wird wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 1 (2) Mitgliedsgemeinden und Sitz - wird wie folgt geändert:

(2) Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg" ist in 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10.

Artikel 2

§ 7 (2) Entschädigung der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung - wird wie folgt geändert:

(2) Die Vertreter der Gemeinderäte, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschale von 32,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens 3 Personen führen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,- € je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.

Artikel 3

§ 10 Öffentliche Bekanntmachungen - wird wie folgt geändert:

(1) Die Satzungen der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg" werden öffentlich im „Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg" bekannt gemacht.

(2) Das Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ liegt - unbeschadet einer möglichen Verteilung als Postwurfsendung - in der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, Am Flugplatz 10, in 99310 Osthausen-Wülfershausen bis zum Erscheinen des nächsten Amts- und Nachrichtenblattes aus und kann während der Öffnungszeiten von den Einwohnern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg kostenlos abgeholt werden.

(3) Die öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung zu den öffentlichen Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung erfolgen durch Aushang an den Verkündungstafeln, wie sie in den Hauptsatzungen der Mitgliedsgemeinden festgelegt sind.

Artikel 4

In-Kraft-Treten

Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Wülfershausen, den 19.12.2022

gez. Rudolf Neubig

Gemeinschaftsvorsitzender  —  -Siegel-

Hinweis

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.