Titel Logo
Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Änderungssatzung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

vom 20.12.2022 (Ausfertigungsdatum)

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) sowie §§ 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), erlässt die Gemeinde Elleben folgende 1. Änderungssatzung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer:

Artikel 1

§ 5 - Steuermaßstab und Steuersatz - erhält folgende neue Fassung:

Die Steuer beträgt

für den ersten Hund

30,00 €

für den zweiten Hund

50,00 €

für jeden weiteren Hund

75,00 €

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Gemeinde Elleben

Elleben, den 20.12.2022

gez. Corinne Krah

Bürgermeisterin  —  -Siegel-

Hinweis

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Elleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.