Titel Logo
Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung über die Aufhebung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bösleben-Wüllersleben vom 21.11.2001

vom 20.12.2022 (Ausfertigungsdatum)

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) und §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) sowie § 48 Abs. 5 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzs in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 559) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben in der Sitzung am 08.12.2022 die folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Aufhebung

Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bösleben-Wüllersleben vom 21.11.2001 wird aufgehoben.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

Bösleben, den 20.12.2022

gez. Andreas Nitsch

Bürgermeister  —  -Siegel-

Hinweis

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.