| Beschluss-Tag: | 14.12.2023 |
| Beschluss Nr.: | 128 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Niederschrift - öffentlicher Teil - der Ratssitzung vom 02.11.2023
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung - öffentlicher Teil - vom 02.11.2023 in der als Anlage beigefügten Form.
| Beschluss-Tag: | 14.12.2023 |
| Beschluss Nr.: | 129 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2020 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 29.01.2024 bis 14.02.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 14.12.2023 |
| Beschluss Nr.: | 130 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2020 Bürgermeister der Gemeinde
Bösleben-Wüllersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 14.12.2023 |
| Beschluss Nr.: | 131 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2020 Beigeordneter der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß
§ 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 14.12.2023 |
| Beschluss Nr.: | 132 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 29.01.2024 bis 14.02.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 14.12.2023 |
| Beschluss Nr.: | 133 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2021 Bürgermeister der Gemeinde
Bösleben-Wüllersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 14.12.2023 |
| Beschluss Nr.: | 134 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2021 Beigeordneter der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 14.12.2023 |
| Beschluss Nr.: | 135 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Wahlleiter und stellv. Wahlleiter für die Kommunalwahl 2024
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beruft Heike Kreft als Wahlleiterin der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für die Kommunalwahl 2024. Als Stellvertreter der Wahlleiterin wird Rudolf Neubig berufen.