| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 94 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Niederschrift - öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 09.08.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 09.08.2023 in der als Anlage beigefügten Form.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 95 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Forstwirtschaftsplan 2024 Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat Witzleben beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024 Kommunalwald der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 96 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel zur Realisierung der Investitionsmaßnahme "statische Sicherung Zufahrtsbrücke Friedhof Achelstädt“
Der Gemeinderat Witzleben beschließt zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben zur statischen Sicherung der Zufahrtsgewölbebrücke zum Friedhof Achelstädt (Haushaltsstelle 2.7500000.940003) zusätzliche Mittel durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 15.000,00 € bereit zu stellen. Die Bauleistungen sind auf der Grundlage der VOB kurzfristig auszuschreiben. Der Bürgermeister wird, abweichend von den üblichen Festsetzungen zu den Vollmachten des Bürgermeisters zur Vergabe von Aufträgen, bevollmächtigt die Auftragsvergabe nach Angebotsauswertung vorzunehmen.Der Gemeinderat Witzleben ist auf der kommenden Sitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 97 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2017 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 29.01.2024 bis 14.02.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 98 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2017 Bürgermeister der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 99 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2017 Beigeordnete der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung der 1. Beigeordneten an der Abstimmung, der 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 100 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 29.01.2024 bis 14.02.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 101 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2018 Bürgermeister der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 102 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2018 Beigeordnete der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung der 1. Beigeordneten an der Abstimmung, der 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 103 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2019 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 29.01.2024 bis 14.02.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 104 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2019 Bürgermeister der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 105 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2019 Beigeordnete der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung der 1. Beigeordneten an der Abstimmung, der 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 106 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2020 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 29.01.2024 bis 14.02.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 107 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2020 Bürgermeister der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 108 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2020 Beigeordnete der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung der 1. Beigeordneten an der Abstimmung, der 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 109 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 29.01.2024 bis 14.02.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 110 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2021 Bürgermeister der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 111 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2021 Beigeordnete der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung der 1. Beigeordneten an der Abstimmung, der 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 30.11.2023 |
| Beschluss-Nr.: | 112 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Wahlleiter und stellv. Wahlleiter für die Kommunalwahl 2024
Der Gemeinderat Witzleben beruft Heike Kreft als Wahlleiterin der Gemeinde Witzleben für die Kommunalwahl 2024. Als Stellvertreter der Wahlleiterin wird Rudolf Neubig berufen.