Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt durch Grundsteuerbescheid veranlagten Betrag festgesetzt.
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides.
Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Grundsteuerbescheid erteilt.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2024 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten.
Bitte beachten Sie bei Zahlungen an die VG „Riechheimer Berg“, der Gemeinden Alkersleben, Dornheim, Elleben und Elxleben die geänderten Bankverbindungen. Diese entnehmen Sie bitte den an Sie ergangenen Bescheiden oder rufen uns an. Tel. Kasse - Frau Trinks: 036200/62422, Frau Rost: 036200/62423, Tel. Steuern - Frau Schwarz: 036200/62424.
Die Fälligkeiten sind der 15. 02., 15. 05., 15. 08. und 15. 11. 2024 für Quartalszahler und der 01.07.2024 für Jahreszahler.
Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Säumniszuschlägen belastet. Bei Nichtzahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist in der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, Am Flugplatz 10, 99310 Osthausen-Wülfershausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.