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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

vom 17.12.2024 (Ausfertigungsdatum)

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt der Gemeinderat Elxleben folgende Satzung:

3. Änderungssatzung der Hauptsatzung

der Gemeinde Elxleben

Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

Die Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben, Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, vom 02.04.2020, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 28.09.2022 sowie 2. Änderungssatzung vom 01.09.2023, wird wie folgt geändert:

Artikel 4

§ 9 Abs. 5 - Entschädigungen - wird wie folgt geändert:

(5)

Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden monatlichen Aufwandsentschädigungen:

der ehrenamtliche Bürgermeister

1250,00 €

der ehrenamtliche Beigeordnete

des Bürgermeisters

300,00 €

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Elxleben, den 17.12.2024

gez. Swen Glietsch  —  - Siegel -

Bürgermeister

Hinweis

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.