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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben

4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

vom 06.01.2026 (Ausfertigungsdatum)

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt der Gemeinderat Elxleben folgende Satzung:

4. Änderungssatzung der Hauptsatzung

der Gemeinde Elxleben

Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

Die Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben, Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, vom 02.04.2020, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 28.09.2022 und 2. Änderungssatzung vom 01.09.2023, sowie 3. Änderungssatzung vom 17.12.2024 wird wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 9 Abs. 1 - Entschädigungen - wird wie folgt geändert:

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag von 25,09 € sowie ein Sitzungsgeld von 25,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Gemeinde Elxleben

Elxleben, den 06.01.2026

gez. Swen Glietsch  —  -Siegel-

Bürgermeister

Hinweis

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.