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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse

aus der öffentlichen Ratssitzung des Gemeinderates Elleben vom 18.12.2025

Beschluss-Tag:

18.12.2025

Beschluss-Nr.:

38 / 2025

Beschlussgegenstand:

Niederschrift - öffentlicher Teil - der Ratssitzung vom 15.10.2025

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2025 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag:

18.12.2025

Beschluss-Nr.:

39 / 2025

Beschlussgegenstand:

Einstellung und Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange in der Abwägung zum Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“

Der Gemeinderat Elleben beschließt:

1.

Der Gemeinderat Elleben stellt alle während der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und (2) BauGB sowie der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 (1) und (2) BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ mit Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan „Hinter den Gärten“ vorgebrachten Belange, Anregungen und Hinweise in die Abwägung ein und nimmt sie zur Kenntnis. Alle vorgetragenen Belange, Anregungen und Hinweise sind in der Anlage tabellarisch gesammelt und aufgeführt.

2.

Alle im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ mit Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan „Hinter den Gärten“ vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange werden gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend Anlage (Tabelle) abgewogen. Die Abwägung wird in ihrer Gesamtheit beschlossen und Einzelentscheidungen sind Teil des Abwägungsbeschlusses.

3.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Abwägungsergebnis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 — 

Beschluss-Tag:

18.12.2025

Beschluss-Nr.:

40 / 2025

Beschlussgegenstand:

Satzung über den Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, die die Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan „Hinter den Gärten“ (Getränkegroßhandel) außer Kraft setzt

1.

Aufgrund der § 19 Abs. 1 und § 22 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) sowie § 97 Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 298) beschließt der Gemeinderat Elleben folgende Satzung:

Satzung über den Bebauungsplan

„Gewerbepark Burgenblick Gügleben“

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich entsprechend der Planzeichnung vom 8.12.2024 auf die Flurstücke Nr. 101/5, 125/3, 125/6, 125/11, 125/12, 125/13, 125/14, 125/15, 125/16, 126 teilw., 208/12 teilw. der Flur 0 in der Gemarkung Gügleben.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auch auf den Geltungsbereich der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan „Hinter den Gärten“ (Getränkegroßhandel) in seiner ursprünglichen Gesamtgröße und Lage.

§ 2

Bestandteile der Satzung

Die Satzung umfasst den Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 8.12.2025.

Die Satzung setzt die Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans „Hinter den Gärten“ (Getränkegroßhandel) dauerhaft außer Kraft.

Der Satzung beigefügt ist die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 8.12.2025.

§ 3

Inhalt der Satzung

Ein Vorhaben im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ist in bauplanerischer Hinsicht zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Mit der Satzung werden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans „Hinter den Gärten“ (Getränkegroßhandel) dauerhaft außer Kraft gesetzt.

§ 4

Inkrafttreten

Die Satzung über den Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Mit Inkrafttreten der Satzung wird die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Hinter den Gärten“ wirksam.

2.

Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

3.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, für die Satzung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Beschluss-Tag:

18.12.2025

Beschluss-Nr.:

41 / 2025

Beschlussgegenstand:

Vergabe der Planungsleistungen zum Investitionsvorhaben " Ausbau KITA Containergebäudekomplex Elleben"

Der Gemeinderat Elleben bestätigt zur Fortführung des Investitionsprojektes " Ausbau KITA Containergebäudekomplex Elleben" das vorliegende Honorarangebot des Ingenieurbüros Andre´Wagner vom 09.12.2025 und bevollmächtigt die Bürgermeisterin zur Beauftragung.

Beschluss-Tag:

18.12.2025

Beschluss-Nr.:

42 / 2025

Beschlussgegenstand:

Vergabe - Leistungsphase 1-4 „Löschwasserzisterne auf dem Riechheimer Berg“

Der Gemeinderat Elleben bestätigt im Rahmen einer freihändigen Vergabe von Ingenieurleistungen zum Bauprojekt "Löschwasserzisterne auf dem Riechheimer Berg" das Honorarangebot des Ingenieurbüros Wagner vom 16.09.2025 Leistungsphase 1 - 9 und bevollmächtigt die Bürgermeisterin zur Beauftragung.

Beschluss-Tag:

18.12.2025

Beschluss-Nr.:

43 / 2025

Beschlussgegenstand:

Forstwirtschaftsplan 2026 Kommunalwald Gemeinde Elleben

Der Gemeinderat Elleben beschließt den Forstwirtschaftsplan 2026 Kommunalwald der Gemeinde Elleben gemäß beigefügter Anlage.

Beschluss-Tag:

18.12.2025

Beschluss-Nr.:

44 / 2025

Beschlussgegenstand:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Elleben

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Elleben mit folgenden Anlagen:

-

Stellenplan

-

Übersicht über den Stand der Schulden

-

Übersicht über den Stand der Rücklagen

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Beschluss-Tag:

18.12.2025

Beschluss-Nr.:

45 / 2025

Beschlussgegenstand:

Finanzplan 2025 der Gemeinde Elleben

Der Gemeinderat Elleben beschließt den Finanzplan 2026 der Gemeinde Elleben gemäß beigefügter Anlage.