Die Gemeinde Witzleben möchte auf diesem Weg alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer an ihre Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Winterdienstes erinnern. Grundlage hierfür bildet die Straßenreinigungssatzung, in der geregelt ist, welche Flächen von Anliegerinnen und Anlieger zur reinigen sowie bei Schnee und Glätte zur sichern sind.
Insbesondere Gehwege und Zugänge zu Grundstücken sind in den festgelegten Zeiten von Schnee zu befreien und bei Bedarf zu streuen. Ziel ist es, die Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten und Unfälle durch Rutschgefahr zu vermeiden.
Die Gemeinde Witzleben fordert daher alle Anwohnerinnen und Anwohner auf, ihrer Räum- und Streupflicht zuverlässig nachzukommen. Bei anhaltendem Schneefall sind Maßnahmen gegebenenfalls zu wiederholen.