Liebe Bürgerinnen und Bürger,
hiermit möchte ich auf die Einhaltung der Reinigunspflicht lt. der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen hinweisen. Viele Anlieger kümmern sich in guter und vorbildlicher Weise darum, dass die Gehwege gereinigt sind und somit auch das Oberflächenwasser gut ablaufen kann. Bei diesen Anliegern möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Gleichzeitig werden in diesem Zusammenhang alle Grundstückseigentümer darum gebeten, die der Reinigung bisher keine oder wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben, vor ihren Grundstücken tätig zu werden. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßeneinheit gehörenden Grundstücke sind lt. Straßenreinigungssatzung abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht besteht auch für anliegende Grundstücke. Kontrollorgan ist das Ordnungsamt der VG.
gez. Klaus Kolodziej
Bürgermeister
Auszüge aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen: