Beschluss-Tag: 05.09.2023
Beschluss-Nr.: 99 / 2023
Beschlussgegenstand:
Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2023
Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2023 in der als Anlage beigefügten Form.
Beschluss-Tag: 05.09.2023
Beschluss-Nr.: 100 / 2023
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2020 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 09.10.2023 bis 24.10.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Beschluss-Tag: 05.09.2023
Beschluss-Nr.: 101 / 2023
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2020 Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Beschluss-Tag: 05.09.2023
Beschluss-Nr.: 102 / 2023
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2020 Beigeordneter der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Beschluss-Tag: 05.09.2023
Beschluss-Nr.: 103 / 2023
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 09.10.2023 bis 24.10.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Beschluss-Tag: 05.09.2023
Beschluss-Nr.: 104 / 2023
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2021 Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
Beschluss-Tag: 05.09.2023
Beschluss-Nr.: 105 / 2023
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2021 Beigeordneter der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
Beschluss-Tag: 05.09.2023
Beschluss-Nr.: 106 / 2023
Beschlussgegenstand:
Beteiligungsbericht 2023 im Jahr 2022 KEBT AG
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben nimmt den Beteiligungsbericht 2023 nach § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO für die unmittelbare Beteiligung am KET und über die mittelbare Beteiligung an der TEAG sowie der KEBT AG im Jahr 2022 zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss-Tag: 05.09.2023
Beschluss-Nr.: 107 / 2023
Beschlussgegenstand:
Forstwirtschaftsplan 2024 der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat Alkersleben beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024 Kommunalwald der Gemeinde Alkersleben gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss-Tag: 05.09.2023
Beschluss-Nr.: 108 / 2023
Beschlussgegenstand:
Lärmaktionsplan Gemeinde Alkersleben - Auslegung und Bürgerbeteiligung
Der Gemeinderat Alkersleben beschließt den vorgelegten Lärm-Aktionsplan 02 vom 01.09.2023 und Bürgerbeteiligung.