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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2023

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 91 / 2023

Beschlussgegenstand:

Übertragung der Aufgaben zum Breitbandausbau an die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt in seiner heutigen Sitzung zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. April 2021 sowie der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur „Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen“ vom 13. September 2021, sich bei der Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Thüringer Glasfasergesellschaft über die KEBT AG zu bedienen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausenermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, zu ergreifen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben.

Die Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Die Gemeinde Osthausen-Wülfershausen soll frühzeitig über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die kommunalen Belange unterrichtet werden und die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Umgekehrt wird sie die KEBT AG über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die Belange der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei Bedarf stellen die Beteiligten die erforderlichen Pläne für die von der jeweiligen Baumaßnahme betroffenen Bereiche dem jeweils anderen Beteiligten kostenfrei zur Verfügung.

Die Gemeinde Osthausen-Wülfershausen soll mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien in ihrem Gebiet informiert werden. Sie hat das Recht, jederzeit auf Anfrage bei der KEBT AG eine entsprechende Auskunft zu erhalten.

Über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die den Beteiligten im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere verpflichten sie sich, die Informationen ausschließlich zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien zu verwenden und sie weder anderweitig zu nutzen noch Dritten mitzuteilen. Da die TGG auch für andere Thüringer Kommunen tätig wird, ist eine Weitergabe von Informationen durch die TGG an andere Kommunen zulässig, sofern dies für die Projektdurchführung notwendig ist und im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten liegt.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 92 / 2023

Beschlussgegenstand:

Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 27.04.2023

Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 27.04.2023 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 93 / 2023

Beschlussgegenstand:

Beteiligungsbericht 2023 im Jahr 2022 KEBT AG

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen nimmt den Beteiligungsbericht 2023 nach § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO für die unmittelbare Beteiligung am KET und über die mittelbare Beteiligung an der TEAG sowie der KEBT AG im Jahr 2022 zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 94 / 2023

Beschlussgegenstand:

3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 95 / 2023

Beschlussgegenstand:

Zuschuss Brandsicherheitswache Speedays 2014 - 2019

Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die indirekte Bezuschussung der Brandsicherheitswache der Veranstaltungen Speedays, soweit diese in den Jahren 2014 bis 2019 stattfanden.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 96 / 2023

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2017 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 09.10.2023 bis 25.10.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 97 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2017 Bürgermeister der Gemeinde

Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 98 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2017 Beigeordneter der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 99 / 2023

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 09.10.2023 bis 25.10.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 100 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2018 Bürgermeister der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 101 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2018 Beigeordneter der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 102 / 2023

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2019 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 09.10.2023 bis 25.10.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 103 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2019 Bürgermeister der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 104 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2019 Beigeordneter der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 21.09.2023

Beschluss- Nr.: 105 / 2023

Beschlussgegenstand:

Vergabe der Leistung - Erneuerung Öltanklager Gaststätte, Am Dorfanger 99c in Osthausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt die Vergabe der Erneuerung Öltanklager Gaststätte, Am Dorfanger 99c, Osthausen an den Bieter:

Meisterbetrieb Volker Böhm, Dorfstr. 11a, 99334 Elleben.

Die Auftragssumme beträgt: 5.963,28 €.