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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Bewerber gesucht für die Wahl zur Schiedsperson der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

Mitgliedsgemeinden: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen, Witzleben

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

auf der Grundlage des Thüringer Schiedsstellengesetzes -ThürSchStG- vom 17.05.1996, zuletzt geändert (neu) durch Gesetz vom 30. März 2022 (GVBl. S. 199), wurde im Jahre 1999 in der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ eine Schiedsstelle eingerichtet. Die Aufgabe der Schiedsstelle ist es, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und in Strafsachen außergerichtlich durchzuführen. In den letzten Jahren konnten einige Privatstreitigkeiten durch die Schlichtung der Schiedsstelle geregelt werden. Die Tätigkeit einer Schiedsperson ist eine zeitlich begrenzte ehrenamtliche Wahlfunktion. Gemäß § 4 des Thüringer Schiedsstellengesetzes beträgt die Amtsdauer der Schiedsperson 5 Jahre.

Am 05.12.2024 läuft die Amtszeit der Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ aus. Für eine Neuwahl suchen wir interessierte Bewerber, die geeignet sind, ein solches Ehrenamt zu übernehmen.

Nach § 3 Abs. 1 ThürSchStG muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

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wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

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eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

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eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;

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eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

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bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

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bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat.

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nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.

Ihre formlose Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15.11.2024 an die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10.