Beschluss-Tag: 26.08.2024
Beschluss-Nr.: 2 / 2024
Beschlussgegenstand:
Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 13.06.2024
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderats-sitzung vom 13.06.2024 in der als Anlage beigefügten Form.
Beschluss-Tag: 26.08.2024
Beschluss-Nr.: 3 / 2024
Beschlussgegenstand:
Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes
"Am kleinen Berg" Riechheim für das Flurstück 415/45
Der Gemeinderat Elleben beschließt auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am kleinen Berg" Riechheim für das Flurstück 415/45:
| Festsetzung lt. Bebauungsplan | Beantragte Befreiung |
| Pkt. 3.2.6 Mülltonnenstandplätze sind gestalterisch in das Gebäude zu integrieren. | Mülltonnenstellplatz ist als kleine 3-seitige Mülltonneneinhausung, vor dem Haus stehend in der Stützmauer integriert und ist mit einem Sichtschutz zu versehen. |
| Pkt.3. Geländeverlauf Der natürliche Geländeverlauf darf nicht verändert werden. Böschungen u. Stützmauern sind nur zur Erschließung des Gebäudes in einem unabdingbar notwendigen Maß im überbaubaren Bereich zulässig. Die Bauaufsicht kann in Benehmen mit dem Bauherrn das unabdingbare Maß festsetzen. | Zum südwestlich angrenzenden Grundstück (Flurstück 415/46) ist eine Geländeaufschüttung des ursprünglichen Geländeverlaufs von ca. 1,53 m geplant. |
Beschluss-Tag: 26.08.2024
Beschluss-Nr.: 4 / 2024
Beschlussgegenstand:
Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes
"Am kleinen Berg" Riechheim für das Flurstück 415/45
Der Gemeinderat Elleben beschließt auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am kleinen Berg" Riechheim für das Flurstück 415/45:
| Festsetzung lt. Bebauungsplan | Beantragte Befreiung |
| Pkt. 3. 2.5 Einfriedungen der öffentlichen Straßen (Vorgartenbereich) dürfen Einfriedungen außer als lebende Hecken und als Holz-Staketenzäune (bis 1 m Höhe), nicht errichtet werden. Entlang der Nachbargrenzen sind Einfriedungen außer in vorgenannter Form auch in transparenter Art bis zu einer Höhe von 1,25 m zulässig. | Errichtung einer Stützmauer zum südwestl. Entlang angrenzenden Grundstück (Flurstück 415/45) für die Bodenauffüllung und entlang der öffentlichen Straße zur Integration der Mülltonnenstandplätze im Hang, bis zu einer Höhe von 2,00 m. |
Beschluss-Tag: 26.08.2024
Beschluss-Nr.: 5 / 2024
Beschlussgegenstand:
Vergabe Ausstattung und Möblierung Dorfangerhof in Elleben
Elleben Ausstatung und Möblierung Dorfangerhof in Elleben an den Bieter:
Küchenhaus Arnstadt, Längwitzer Straße 15, 99310 Arnstadt.
Die Auftragssumme beträgt: 45.366,37 €.
Beschluss-Tag: 26.08.2024
Beschluss-Nr.: 6 / 2024
Beschlussgegenstand:
Siedlungsflächenkonzept Erfurter Kreuz
Der Gemeinderat Elleben nimmt die Siedlungsflächenkonzeption Erfurter Kreuz in der vorgelegten Fassung inklusive der Kooperationsvereinbarung mit den entsprechend der Gebietskulisse beteiligten Partnern der Region an.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die vorgelegte Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.
Die Gemeinde Elleben stimmt dem dargelegten Arbeitsprozess zur Umsetzung der Siedlungsflächenkonzeption Erfurter Kreuz zu.
Beschluss-Tag: 26.08.2024
Beschluss-Nr.: 7 / 2024
Beschlussgegenstand:
Forstwirtschaftsplan 2025 der Gemeinde Elleben
Der Gemeinderat Elleben beschließt den Forstwirtschaftsplan 2025 Kommunalwald der Gemeinde Elleben gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss-Tag: 26.08.2024
Beschluss-Nr.: 8 / 2024
Beschlussgegenstand:
4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde
Elleben Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“
Der Gemeinderat Elleben beschließt die 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Elleben Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, in der als Anlage beigefügten Form.