Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt der Gemeinderat Alkersleben folgende Satzung:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Alkersleben, Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, vom 27.09.2019, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 08.06.2020 und 2. Änderungssatzung vom 28.09.2022, sowie 3. Änderungssatzung vom 19.12.2022, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
| § 9 Abs. 1 und 5 - Entschädigungen - werden wie folgt geändert: | ||
| (1) | Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag von 30,00 € sowie ein Sitzungsgeld von 30,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden. | |
| (5) | Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden monatlichen Aufwandsentschädigungen: | |
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| der ehrenamtliche Bürgermeister | 700,00 € |
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| der ehrenamtliche Beigeordnete des Bürgermeisters | 200,00 € |
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Gemeinde Alkersleben
Alkersleben, den 06.10.2025
gez. Andre Wagner — -Siegel-
Bürgermeister
Hinweis
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Alkersleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.