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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Dornheim

(Landkreis Ilm - Kreis)

vom 01.10.2025

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Dornheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

942.500,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben

 — 

223.100,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 1)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

nicht belegt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Dornheim, den 01.10.2025

Gemeinde Dornheim

gez. B.Walther — - Siegel -

Bürgermeister

_____________________

1) - nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

400 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

gemäß Gemeinderatsbeschluss 10/2024 vom 20.11.2024 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Dornheim vom 09.12.2024 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr. 13/2024 vom 21.12.2024)

Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 24.09.2025 beschieden.

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Dornheim für das Jahr 2025 liegt in der Zeit vom 27.10.2025 bis 12.11.2025 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Dornheim für das Jahr 2025 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der Sprechzeiten zur Verfügung.

Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Dornheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.