| Beschluss-Tag: | 15.10.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 30 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Billigung und die Veröffentlichung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ | |
| 1. | Aus fachlichen Hinweisen von Trägern öffentlicher Belange und deren Abwägung haben sich in der Planung Änderungen ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machten und eine erneute Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich nachstehende Änderungen und Ergänzungen ergeben: | |
| - | Änderung der Festsetzung zur Zulässigkeit von Wohnungen im Gewerbegebiet |
| - | Ergänzung der Festsetzung zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser |
| - | Änderung (Streichung) der Festsetzung der Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen |
| - | Ergänzung der Kennzeichnung zur Subrosion im Baugrund |
| - | Ergänzung von nachrichtlichen Übernahmen zu Satzungen des zuständigen Wasser-/ Abwasserzweckverbandes. |
| 2. | Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“, bestehend aus den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie die Begründung, der Umweltbericht mit Anlagen jeweils vom Oktober 2025 und der Artenschutzfachbeitrag werden gebilligt. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt auf die Dauer von 21 Tagen veröffentlicht. | |
| 3. | Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes wird mit der Begründung, dem Umweltbericht, dem Artenschutzfachbeitrag und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. | |
| 4. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 4 BauGB von der Veröffentlichung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. | |
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| Beschluss-Tag: | 15.10.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 31 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.06.2025 | |
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.06.2025 in der als Anlage beigefügten Form.
| Beschluss-Tag: | 15.10.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 32 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 der Gemeinde Elleben | |
Der Gemeinderat Elleben beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 der Gemeinde Elleben mit folgenden Anlagen:
| - | Übersicht über den Stand der Schulden |
| - | Übersicht über den Stand der Rücklagen |
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| Beschluss-Tag: | 15.10.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 33 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Finanzplan zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 der Gemeinde Elleben | |
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 der Gemeinde Elleben gemäß beigefügter Anlage.
| Beschluss-Tag: | 15.10.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 34 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Neufassung der Kosten- und Benutzungsordnung für die Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten der Gemeinde Elleben | |
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Kosten- und Benutzungsordnung für die Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten der Gemeinde Elleben in der als Anlage beigefügten Form.
| Beschluss-Tag: | 15.10.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 35 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: 5. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Elleben Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg | |
Der Gemeinderat Elleben beschließt die 5. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Elleben Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, in der als Anlage beigefügten Form.