Lage und Abgrenzung des Plangebietes (Geltungsbereich 1 und 2)
Die Gemeinde Elleben hat beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ aufzustellen und in diesem Zuge den Vorhaben- und Erschließungsplanes „Hinter den Gärten“ aufzuheben. Das Verfahren dient dazu, den bisher rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan „Hinter den Gärten“ (Getränkegroßhandel) durch den Bebauungsplan als Angebotsplanung zu ersetzen. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ geführt.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes für das Gebiet im Ortsteil Gügleben im „Burgenblick“ umfassen die Flächen bzw. Teilflächen der Flurstücke 35/3 teilw., 101/5, 125/6, 125/11, 125/12, 125/13, 125/14, 125/15, 125/16, 126 teilw., 208/12 teilw., Flur 0, Gemarkung Gügleben. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Hinter den Gärten“ und ist im nachstehenden Lageplan dargestellt.
Aus fachlichen Hinweisen von Trägern öffentlicher Belange und deren Abwägung haben sich in der Planung Änderungen ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machten und eine erneute Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Folgende Änderungen und Ergänzungen haben sich in der Planung ergeben:
| - | Änderung der Festsetzung zur Zulässigkeit von Wohnungen im Gewerbegebiet |
| - | Ergänzung der Festsetzung zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser |
| - | Änderung (Streichung) der Festsetzung der Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen |
| - | Ergänzung der Kennzeichnung zur Subrosion im Baugrund |
| - | Ergänzung von nachrichtlichen Übernahmen zu Satzungen des zuständigen Wasser-/ Abwasserzweckverbandes. |
In der öffentlichen Sitzung am 15.10.2025 hat der Gemeinderat den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ in der Fassung vom Oktober 2025 gebilligt und gemäß § 3 Abs.2 BauGB die erneute Veröffentlichung und Auslegung des Entwurfes beschlossen.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, sowie die Begründung, der Umweltbericht, der Artenschutzfachbeitrag und die umweltbezogenen Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit
vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 17. November 2025
im Internet unter der Internetadresse: https://vg-riechheimer-berg.de/aktuelles veröffentlicht, für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt und liegt
in der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“
Am Flugplatz 10
99310 Osthausen-Wülfershausen
während folgender Zeiten öffentlich aus:
| Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr. |
öffentlich aus.
Während der erneuten Veröffentlichung vom 27.10. bis 14.11.2025 besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Änderungen oder Ergänzungen der Planung und ihre möglichen Auswirkungen.
Die Stellungnahmen können elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@vg-riechheimer-berg.de übermittelt werden. Die Stellungsnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, Am Flugplatz 10, 99310 Osthausen-Wülfershausen abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Einsicht in die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen genommen werden kann. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen liegen zu folgenden Sachverhalten vor:
| Themenblöcke nach Schutzgütern (Sachverhalt) | Kurzinhalt der Umweltinformation | Art, Herkunft der Umweltinformation |
| Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Wechselwirkungen | Dokumentation der Umweltprüfung, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Umweltbericht | Stellungnahmen von Behörden, Umweltbericht |
| Tiere | artenschutzrechtliche Prüfung, Dokumentation der Umweltprüfung | Stellungnahmen von Behörden, Arten- schutzfachbeitrag, Umweltbericht |
| Wasser | Wasserschutzgebiete | Stellungnahmen von Behörden |
| Boden, Wasser | Hydrogeologie, Baugrund | Stellungnahmen von Behörden |
| Boden | Geologie, Subrosion, Schutz der natürlichen Bodenfunktion, fachgerechter Umgang mit Boden, Bodenveränderungen, Auftreten von Bodenfunden, Altlasten und Bodenverunreinigungen | Stellungnahmen von Behörden |
| Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit | Schallimmissionen | Stellungnahmen von Behörden |
| Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter | Archäologische Fundstellen | Stellungnahmen von Behörden |
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in beteiligt und über die Veröffentlichung des Bebauungsplanes informiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft unter https://vg-riechheimer-berg.de/aktuelles veröffentlicht.
Elleben, den 16. Oktober 2025
Corinne Krah
Bürgermeisterin