Beschluss-Tag: 19.10.2023
Beschluss-Nr.: 97 / 2023
Beschlussgegenstand:
Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 08.08.2023
Beschluss-Tag: 19.10.2023
Beschluss-Nr.: 98 / 2023
Beschlussgegenstand:
Bestätigung des 1. Nachtrages der Wagner GmbH
zur Verbreiterung der Kirchheimer Straße in Elxleben
Der Gemeinderat Elxleben bestätigt im Zuge der Straßenbaumaßnahme zur Verbreiterung des Kirchheimer Straße Elxleben das 1. Nachtragsangebort der Wagner Asphalt GmbH vom 11.10.2023 zur Ausführung einer höherwertigen bituminösen Tragdeckschicht in Höhe von 14.001.36 €. Die Auftragssumme beträgt nunmehr 67.545,59 €.
Der Bürgermeister wird zur Bestätigung des Nachtrages bevollmächtigt.
Beschluss-Tag: 19.10.2023
Beschluss-Nr.: 99 / 2023
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2020
der Gemeinde Elxleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2020 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 06.11.2023 bis 22.11.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Beschluss-Tag: 19.10.2023
Beschluss-Nr.: 100 / 2023
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2020
Bürgermeister der Gemeinde Elxleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Der Gemeinderat sieht keinen Grund, Schadensersatz für den Erlass von Pachtzahlungen für die Gaststätte "Schwarzer Hahn" während der Coronakrise im Zeitraum März 2020 bis Dezember 2021 gegenüber dem Bürgermeister geltend zu machen. Entgegen der Annahme des Rechungsprüfungsamtes war der Gemeinderat über die Handlungsweise des Bürgermeisters in Bezug auf den Erlass der Pachtzahlungen informiert und hat diese mitgetragen. (Vgl. hierzu Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 8.12.2020.
Beschluss-Tag: 19.10.2023
Beschluss-Nr.: 101 / 2023
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2020
Beigeordneter der Gemeinde Elxleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Beschluss-Tag: 19.10.2023
Beschluss-Nr.: 102 / 2023
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2021
der Gemeinde Elxleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 06.11.2023 bis 22.11.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Beschluss-Tag: 19.10.2023
Beschluss-Nr.: 103 / 2023
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2021
Bürgermeister der Gemeinde Elxleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
Der Gemeinderat sieht keinen Grund, Schadensersatz für den Erlass von Pachtzahlungen für die Gaststätte "Schwarzer Hahn" während der Coronakrise im Zeitraum März 2020 bis Dezember 2021 gegenüber dem Bürgermeister geltend zu machen. Entgegen der Annahme des Rechungsprüfungsamtes war der Gemeinderat über die Handlungsweise des Bürgermeisters in Bezug auf den Erlass der Pachtzahlungen informiert und hat diese mitgetragen. (Vgl. hierzu Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 8.12.2020).
Beschluss-Tag: 19.10.2023
Beschluss-Nr.: 104 / 2023
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2021
Beigeordneter der Gemeinde Elxleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.