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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Elxleben

aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2023

Beschluss-Tag: 19.10.2023

Beschluss-Nr.: 97 / 2023

Beschlussgegenstand:

Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 08.08.2023

Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Niederschrift der öffentichen Ratssitzung vom 08.08.2023 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag: 19.10.2023

Beschluss-Nr.: 98 / 2023

Beschlussgegenstand:

Bestätigung des 1. Nachtrages der Wagner GmbH

zur Verbreiterung der Kirchheimer Straße in Elxleben

Der Gemeinderat Elxleben bestätigt im Zuge der Straßenbaumaßnahme zur Verbreiterung des Kirchheimer Straße Elxleben das 1. Nachtragsangebort der Wagner Asphalt GmbH vom 11.10.2023 zur Ausführung einer höherwertigen bituminösen Tragdeckschicht in Höhe von 14.001.36 €. Die Auftragssumme beträgt nunmehr 67.545,59 €.

Der Bürgermeister wird zur Bestätigung des Nachtrages bevollmächtigt.

Beschluss-Tag: 19.10.2023

Beschluss-Nr.: 99 / 2023

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2020

der Gemeinde Elxleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2020 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 06.11.2023 bis 22.11.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Beschluss-Tag: 19.10.2023

Beschluss-Nr.: 100 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2020

Bürgermeister der Gemeinde Elxleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.

Der Gemeinderat sieht keinen Grund, Schadensersatz für den Erlass von Pachtzahlungen für die Gaststätte "Schwarzer Hahn" während der Coronakrise im Zeitraum März 2020 bis Dezember 2021 gegenüber dem Bürgermeister geltend zu machen. Entgegen der Annahme des Rechungsprüfungsamtes war der Gemeinderat über die Handlungsweise des Bürgermeisters in Bezug auf den Erlass der Pachtzahlungen informiert und hat diese mitgetragen. (Vgl. hierzu Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 8.12.2020.

Beschluss-Tag: 19.10.2023

Beschluss-Nr.: 101 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2020

Beigeordneter der Gemeinde Elxleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 19.10.2023

Beschluss-Nr.: 102 / 2023

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2021

der Gemeinde Elxleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 06.11.2023 bis 22.11.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Beschluss-Tag: 19.10.2023

Beschluss-Nr.: 103 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2021

Bürgermeister der Gemeinde Elxleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.

Der Gemeinderat sieht keinen Grund, Schadensersatz für den Erlass von Pachtzahlungen für die Gaststätte "Schwarzer Hahn" während der Coronakrise im Zeitraum März 2020 bis Dezember 2021 gegenüber dem Bürgermeister geltend zu machen. Entgegen der Annahme des Rechungsprüfungsamtes war der Gemeinderat über die Handlungsweise des Bürgermeisters in Bezug auf den Erlass der Pachtzahlungen informiert und hat diese mitgetragen. (Vgl. hierzu Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 8.12.2020).

Beschluss-Tag: 19.10.2023

Beschluss-Nr.: 104 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2021

Beigeordneter der Gemeinde Elxleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.