Der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Dornheim hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 19.06.2023 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Ruhefristen
Für den Friedhof in Dornheim gelten folgende Ruhefristen:
| 1. | für Erdbestattungen | 20 Jahre, |
| 2. | für Urnenbestattungen | 20 Jahre. |
§ 2
Gebühren
(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.
(2) Tarife:
| Grabberechtigungsgebühren | Euro | |
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| Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung im Gesamtplan jeweils pro Jahr der Nutzung |
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| 1.1 |
| Erdgrabstätten |
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| 1.1.1 | Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle (1 Sarg und bis zu 2 Urnen) | 37,00 |
| 1.1.2 | Erdreihengrabstätten |
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| 1.1.2.1 | Erdreihengrabstätte (1 Sarg) | 29,00 |
| 1.2 |
| Urnengrabstätten |
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| 1.2.1 | Urnenwahlgrabstätten, je Grabstelle |
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| 1.2.1.1 | Urnenwahlgrabstätten | 10,00 |
| 1.2.1.2 | Urnenwahlgrabstätten friedhofsgepflegt (einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger sowie Namensnennung. Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten weiter berechnet.) | 33,00 |
| 1.2.2 | Urnenreihengrabstätten |
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| 1.2.2.1 | Urnenreihengrabstätten (eine Grabstelle) |
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| 1.2.2.2 | Urnenreihengrabstätten friedhofsgepflegt (einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger sowie Namensnennung. Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten weiter berechnet.) | 33,00 |
| 1.3 |
| Reservierungen / Verlängerungen |
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| 1.3.1 | Reservierung Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne zeitgleiche Anmeldung einer Bestattung vergeben (§ 22 Absatz 5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen 1.1.1 und 1.2.1 erhoben. |
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| 1.3.2 | Verlängerung Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 sowie für Verlängerungszeiträume, die weniger als ganze Jahre umfassen, für jeden abgeschlossenen Monat ein Zwölftel der jährlichen Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 erhoben. |
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| 2. |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr entfällt |
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| 3. |
| Bestattungsgebühren entfällt |
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| 4. |
| Nutzung Friedhofskapelle / Trauerhalle entfällt |
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| 5. |
| Verwaltungsgebühren |
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| 5.1 | Zulassung von Gewerbetreibenden (Steinmetze, Bestatter, Gartenbaubetriebe, Fotografen) |
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| 5.1.1 | Zulassung von Gewerbetreibenden für 1 Jahr | 40,00 |
| 5.1.2 | Ablehnung / Rücknahme / Widerruf einer Zulassung (auch Widerruf einer Zulassung für Rednerinnen und Redner gemäß § 19 Absatz 3 Satz 4 FriedhG); pro Vorgang | 30,00 |
| 5.2 | Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / Umbettung; pro Vorgang | 65,00 |
(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).
§ 3
Gewerbliche Leistungen
entfällt
§ 4
Inkrafttreten
Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem ... in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die Gebührensatzung vom 09.02.2009.
Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
Friedhofsträger:
Ort, den ...
Vorsitzende/r oder Stellv. Vorsitzende/r — D. S.
des Gemeindekirchenrates
Mitglied des Gemeindekirchenrates
Genehmigungsvermerke:
1. Kreiskirchenamt — D. S.
Meiningen, den ...
Das Kreiskirchenamt
Der Leiter
[Nur für Thüringen:
2. Landratsamt Ilm-Kreis — D. S.
Die genehmigte Friedhofsgebührensatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Dornheim vom 27.06.2023 wird hiermit genehmigt
Ort, den ...
Unterschrift