Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt der Gemeinderat Elleben folgende Satzung:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Elleben, Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, vom 05.11.2019, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 28.02.2020, 2. Änderungssatzung vom 28.05.2020 und 3. Änderungssatzung vom 13.10.2022 wird wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 1 - Entschädigungen -
wird wie folgt geändert:
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag von 25,00 € sowie ein Sitzungsgeld von 20,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Änderungssatzung tritt am Tag 01.01.2025 in Kraft.
Gemeinde Elleben
Elleben, den 17.09.2024
gez. Corinne Krah
Bürgermeisterin — -Siegel-
Hinweis
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Elleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.